Barrierefreiheit für Websites: Was das BFSG für dich bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für private Unternehmen. Seitdem kursieren zwei Geschichten: „Jede Website muss jetzt barrierefrei sein" und „Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht". Beide sind falsch, und beide können teuer werden. Dieser Artikel sortiert, wer tatsächlich in den Anwendungsbereich fällt, was technisch verlangt wird, wo die Kleinstunternehmer-Ausnahme endet und mit welchem Aufwand du realistisch rechnen musst. Rechtsberatung ist das nicht, aber eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit deinem Anwalt und deinem Entwickler.
- 12 Min.
- Juli 2026
- 8
Was das BFSG ist und was es nicht ist
Eine EU-Richtlinie, in deutsches Recht gegossen. Mit einem klar umrissenen Anwendungsbereich.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um und ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wenn Verträge zunehmend digital geschlossen werden, dürfen digitale Zugänge nicht ausgerechnet die Gruppe ausschließen, die sie am dringendsten braucht. Erfasst sind zwei Kategorien, bestimmte Produkte (Computer, Smartphones, Router, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals) und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher. Für Website-Betreiber zählt vor allem eine davon: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Hier entsteht das erste Missverständnis. Das Gesetz sagt nicht „alle Websites müssen barrierefrei sein". Es sagt sinngemäß: Wenn Verbraucher über deine Website oder App einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen abschließen können, muss dieser Weg barrierefrei sein. Eine reine Visitenkarten-Website mit Leistungsübersicht, Impressum und Telefonnummer ist damit zunächst nicht gemeint. Ein Shop, ein Buchungssystem oder ein Formular, über das ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, sehr wohl. Genannt sind daneben Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikationsdienste, E-Books und Elemente von Personenbeförderungsdiensten.
Der Unterschied zu den Regeln für Behörden
Öffentliche Stellen sind schon länger gebunden, aber über ein anderes Regelwerk: über das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV. Dort gehören eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus seit Jahren dazu. Das BFSG ist der zweite Strang, gerichtet auf die Privatwirtschaft. Technisch laufen beide auf dieselbe Norm hinaus, die formalen Pflichten unterscheiden sich aber deutlich. Verwechsle das nicht, wenn du im Netz Checklisten findest: Vieles, was zu BITV geschrieben wird, gilt für dein Unternehmen so nicht.
Wer betroffen ist: die Kleinstunternehmer-Ausnahme genau gelesen
Zwei Fragen entscheiden. Die zweite hat einen Haken, den viele überlesen.
Die Prüfung läuft in zwei Schritten. Erstens: Bietest du Verbrauchern eine der genannten Dienstleistungen an, insbesondere den Vertragsabschluss über Website oder App? Reines B2B fällt grundsätzlich heraus, weil das Gesetz auf Verbraucher zielt. Zweitens: Greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen? Die gilt für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, die zusätzlich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme haben. Der Haken, der in Zusammenfassungen fast immer fehlt: Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer als Kleinstunternehmen ein Produkt im Sinne des Gesetzes herstellt, importiert oder vertreibt, ist nicht automatisch befreit.
| Unternehmensart und Website | Einschätzung zur Betroffenheit | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Handwerksbetrieb, 6 Mitarbeiter, Infoseite mit Kontaktformular | Sehr wahrscheinlich nicht betroffen (Kleinstunternehmen, kein Vertragsabschluss online) | Basics freiwillig umsetzen, Einschätzung intern dokumentieren |
| Onlineshop, 25 Mitarbeiter, 4 Mio. Umsatz | Betroffen, ohne Diskussion | Kompletter Kaufweg vom Produkt bis zur Bestellbestätigung muss barrierefrei sein |
| Onlineshop, 4 Mitarbeiter, 600.000 Euro Umsatz | Ausnahme greift für die Dienstleistung, Produktpflichten separat prüfen | Rechtlich entspannt, wirtschaftlich trotzdem sinnvoll |
| Restaurant mit Online-Tischreservierung, 12 Mitarbeiter | Grauzone, hängt daran, ob online ein Vertrag geschlossen wird | Prüfen lassen, im Zweifel Buchungsstrecke barrierefrei bauen |
| Arztpraxis mit Online-Terminvergabe, 8 Mitarbeiter | Kleinstunternehmen, zusätzlich Grauzone bei der Terminbuchung | Meist entspannt, Patientenstruktur spricht für freiwillige Umsetzung |
| Coach mit Onlinekursen und Buchung, Einzelunternehmen | Kleinstunternehmen, aber Vertragsabschluss online | Ausnahme greift voraussichtlich, bei Wachstum neu prüfen |
| B2B-Zulieferer, 60 Mitarbeiter, Website ohne Shop | Grundsätzlich nicht betroffen, weil keine Verbraucher adressiert werden | Ausschreibungen fordern Barrierefreiheit trotzdem zunehmend ein |
| Kommunale Einrichtung mit Online-Formularen | Betroffen, aber über BGG und BITV, nicht über das BFSG | Anderes Regelwerk, strengere Formalpflichten |
Lies die mittlere Spalte als Einordnung, nicht als Bescheid. „Grauzone" heißt in echt: Zwei Juristen kommen zu drei Meinungen, weil die Frage, wann eine Terminbuchung ein Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr ist, noch nicht sauber durch Rechtsprechung vermessen ist. Wenn du in dieser Zeile stehst, ist die Abkürzung nicht mehr Recherche, sondern eine Stunde bei jemandem, der dafür haftet.
Was technisch verlangt wird
Der Weg vom Gesetz zur konkreten CSS-Zeile führt über eine europäische Norm.
Das BFSG selbst enthält keine Pixelangaben. Es verweist über eine Verordnung auf den Stand der Technik, und der ist in Europa die harmonisierte Norm EN 301 549. Diese Norm stützt sich für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, in der Konformitätsstufe AA. Praktisch arbeitest du also mit den WCAG: referenziert wird Version 2.1 Level AA, neuere Normfassungen ziehen WCAG 2.2 nach. Der Unterschied ist für normale Websites überschaubar und betrifft vor allem Mindestgrößen von Klickzielen, Hilfen bei wiederkehrenden Eingaben und die Fokusdarstellung. Wer nach 2.2 baut, ist in beiden Welten sauber.
| Anforderung | Was das konkret heißt | Umsetzung in der Praxis |
|---|---|---|
| Kontrast Text | Mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund, bei großer Schrift ab etwa 24px genügen 3:1 | Farbpalette einmal durchmessen, helles Grau auf Weiß ersetzen, Text auf Bildern mit Overlay absichern |
| Kontrast Bedienelemente | Buttons, Icons, Formularrahmen und Diagramme brauchen 3:1 gegen ihre Umgebung | Sichtbare Outline statt reiner Farbfläche, Icon-Buttons mit Rahmen oder dunklerem Ton |
| Tastaturbedienbarkeit | Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar, nichts fängt den Fokus ein | Native Buttons und Links statt klickbarer Divs, Menüs und Modals mit Escape schließbar |
| Sichtbarer Fokus | Das gerade fokussierte Element ist deutlich erkennbar | outline nicht global entfernen, eigener Fokusring mit Kontrast und Abstand |
| Alternativtexte | Informative Bilder haben eine Textalternative, dekorative werden bewusst leer ausgezeichnet | alt inhaltlich füllen, bei Deko alt="" setzen, Bildunterschrift nicht doppeln |
| Struktur und Überschriften | Eine H1 pro Seite, Ebenen ohne Sprünge, Listen als Listen ausgezeichnet | Überschriften nach Bedeutung wählen statt nach Schriftgröße, Landmarks setzen |
| Formulare | Jedes Feld hat ein verknüpftes Label, Fehler werden benannt und erklärt | label mit for-Attribut, Fehlertext neben dem Feld, Pflichtfelder nicht nur farbig markieren |
| Zoom und Reflow | Bei 200 Prozent Vergrößerung und auf 320px Breite bleibt alles nutzbar | Relative Einheiten statt fixer Pixel, kein horizontales Scrollen, keine abgeschnittenen Buttons |
| Sprache und Titel | Seitensprache ist ausgezeichnet, jede Seite hat einen eindeutigen Titel | lang="de" im html-Tag, sprechende title-Tags, fremdsprachige Passagen einzeln auszeichnen |
| Video und Audio | Videos brauchen Untertitel, reine Audioinhalte ein Transkript | Untertitel als eigene Datei, kein Autoplay mit Ton, Player tastaturbedienbar |
Diese zehn Zeilen sind nicht die vollständige Norm und ersetzen keinen Konformitätsnachweis. Wer sie sauber erfüllt, hat den weitesten Teil des Wegs aber hinter sich.
Die vier Baustellen, an denen es fast immer scheitert
Kontrast, Tastatur, Alt-Texte, Struktur. In dieser Reihenfolge.
Wenn ich eine bestehende Website prüfe, sind es fast immer dieselben vier Themen. Nicht, weil sie schwer wären, sondern weil sie beim Design entstanden sind und beim Bau niemand widersprochen hat. Kontrast steht an erster Stelle: Helles Grau auf Weiß sieht im Entwurf ruhig und teuer aus und scheitert reihenweise an 4,5:1. Betroffen sind Fließtext in Grautönen, Platzhaltertexte in Formularen, Fußzeilen und die beliebten hellen Beschriftungen unter Icons. Die Korrektur ist meist eine Palettenentscheidung von zwei Stunden, keine Neugestaltung.
Tastaturbedienbarkeit ist der zweite Block und technisch der anspruchsvollste. Der Test dauert zwei Minuten: Klick in die Adresszeile, danach nur noch Tab, Shift-Tab, Enter und Escape. Kommst du durch die Navigation, öffnet sich das Menü, erreichst du jeden Link, lässt sich das Cookie-Banner schließen, kommst du aus dem Modal wieder heraus? Typische Fehler sind klickbare Divs ohne Tastaturunterstützung, Dropdowns nur auf Hover, Overlays, die den Fokus im Hintergrund lassen, und Karussells ohne Stopp-Taste.
Alt-Texte sind der dritte Block und der einzige, der zu großen Teilen bei dir liegt und nicht beim Entwickler. Die Regel ist unspektakulär: Beschreibe, was das Bild im Kontext beiträgt. Ein Teamfoto braucht nicht „Bild", sondern „Das fünfköpfige Team der Muster GmbH vor dem Werkstatteingang". Ein reines Hintergrundmuster braucht alt="" und sonst nichts, damit Screenreader es überspringen. Der häufigste Fehler ist nicht der fehlende Alt-Text, sondern der sinnlose: Dateiname, Keyword-Wolke oder eine Wiederholung der Bildunterschrift.
Der vierte Block ist die Struktur, und er ist der undankbarste, weil man ihn nicht sieht. Überschriftenebenen werden in der Praxis nach Schriftgröße vergeben statt nach Bedeutung, also steht eine H4 mitten im Text, weil sie hübsch klein aussieht. Screenreader-Nutzer springen aber genau über diese Ebenen durch die Seite, ähnlich wie du über ein Inhaltsverzeichnis. Drei H1 und ein Sprung von H2 auf H5 sind für sie ein Buch mit durcheinandergewürfelten Kapitelnummern. Dazu gehören Landmarks, ein Skip-Link zum Hauptinhalt und Linktexte, die für sich stehen: fünfzehnmal „mehr erfahren" ist technisch valide und praktisch nutzlos.
- Kontrast messen und Palette korrigieren, das bringt den größten Effekt pro Stunde.
- Die Seite komplett nur mit der Tastatur bedienen und jeden Stolperpunkt notieren.
- Alle Bilder durchgehen, Alt-Texte inhaltlich schreiben, Deko bewusst leer lassen.
- Überschriftenstruktur pro Seitentyp prüfen und Linktexte sprechend machen.
- Erst danach an ARIA-Attribute gehen, falsches ARIA ist schlimmer als gar keines.
Die Ecken, die fast alle vergessen
Formulare, PDFs und alles, was von Dritten eingebunden ist.
Formulare sind der Ort, an dem Barrierefreiheit über Umsatz entscheidet. Ein Feld, das nur über einen Platzhaltertext beschriftet ist, verliert seine Beschriftung genau dann, wenn jemand zu tippen beginnt. Fehlermeldungen, die nur rot umranden, sagen einem farbenblinden Nutzer nichts. Ein Sternchen ohne Erklärung ist eine Rätselaufgabe. Und die Bestätigung nach dem Absenden muss den Fokus so setzen, dass ein Screenreader die Erfolgsmeldung überhaupt vorliest. Alles Kleinigkeiten in der Umsetzung, große Unterschiede in der Nutzung.
PDFs sind der zweite blinde Fleck. Viele Websites lagern die eigentliche Information dorthin aus: Preisliste, Anfahrt, Antragsformular, Speisekarte. Ein aus Word oder InDesign exportiertes PDF ist in aller Regel nicht barrierefrei, weil ihm die Tag-Struktur fehlt. Die nachträgliche Aufbereitung kostet in der Praxis meist zwischen 20 und 80 Euro pro Seite und muss nach jeder Änderung wiederholt werden. Der günstigere Weg ist fast immer, den Inhalt als HTML-Seite anzulegen und das PDF nur als Download beizulegen. Das hilft nebenbei Suchmaschinen und Mobilgeräten.
Der dritte Punkt ist der unangenehmste: eingebundene Fremdinhalte. Cookie-Banner, Buchungssysteme, Kartendienste, Chat-Widgets, Bewertungs-Slider, Zahlungsformulare. Die gehören technisch nicht dir, aber sie stehen auf deiner Seite, und der Nutzer unterscheidet das nicht. Ein Cookie-Banner, das sich mit der Tastatur nicht schließen lässt, macht die ganze Website unbedienbar, egal wie sauber der Rest gebaut ist. Frag Anbieter konkret nach einem Nachweis zur EN 301 549. Wer ausweichend antwortet, hat meistens keinen. Das Thema überschneidet sich stark mit Datenschutz und Wartung, dazu steht mehr im Ratgeber zu den laufenden Kosten einer Website.
Was du selbst prüfen kannst und wo Tools aufhören
Automatische Tests finden einen Teil. Den wichtigeren findet ein Mensch in zwanzig Minuten.
Automatisierte Prüfwerkzeuge sind ein guter Startpunkt und ein schlechter Endpunkt. Sie erkennen zuverlässig, was messbar ist: Kontrastwerte, fehlende Alt-Attribute, fehlende Labels, doppelte IDs, falsche Sprachauszeichnung. Sie erkennen nicht, ob ein Alt-Text sinnvoll ist, ob die Tab-Reihenfolge der Leselogik folgt oder ob eine Fehlermeldung verständlich formuliert ist. Ein grünes Tool-Ergebnis ist deshalb kein Nachweis, sondern der Beleg, dass die einfachen Fehler weg sind. Der manuelle Durchlauf dauert zwanzig Minuten pro Seitentyp: Startseite, eine Unterseite, Kontaktformular und, falls vorhanden, der komplette Bestellweg.
| Prüfschritt | So machst du es | Was ein Problem anzeigt |
|---|---|---|
| Nur-Tastatur-Durchlauf | Mit Tab, Shift-Tab, Enter und Escape durch die ganze Seite | Fokus verschwindet, Element nicht erreichbar, Modal lässt sich nicht schließen |
| Kontrast stichprobenartig | Kontrastprüfer im Browser für Text, Buttons und Fußzeile | Unter 4,5:1 bei normalem Text, unter 3:1 bei Buttons und Icons |
| Zoom auf 200 Prozent | Im Browser mit Strg oder Cmd und Plus | Text überlappt, Buttons abgeschnitten, horizontales Scrollen nötig |
| Ohne Bilder lesen | Bilder im Browser deaktivieren oder Alt-Texte anzeigen lassen | Leere Flächen an Stellen, an denen Information stand |
| Überschriftenstruktur ansehen | Browser-Erweiterung für die Überschriften-Gliederung | Mehrere H1, Ebenensprünge, Überschriften ohne Inhalt |
| Formular falsch ausfüllen | Pflichtfeld leer lassen, ungültige Mailadresse eintragen | Fehler nur farbig markiert, kein Text, Fokus springt nicht zum Fehler |
| Screenreader-Kurztest | VoiceOver auf dem Mac oder NVDA unter Windows, nur Startseite | Vorlesereihenfolge ergibt keinen Sinn, Buttons heißen „Link" oder „Grafik" |
| Handy im Sonnenlicht | Seite draußen auf dem Telefon öffnen | Ehrlicher Praxistest für Kontrast und Klickziele |
Bleibst du an drei oder vier Stellen hängen, hast du eine belastbare Aufgabenliste für deinen Dienstleister. Einen echten Konformitätsnachweis liefert am Ende nur ein strukturiertes Audit von jemandem, der das täglich tut.
Aufwand, Kosten und was passiert, wenn nichts passiert
Die Spanne ist groß und hängt fast nur an einer Frage: Wie ist die Seite gebaut?
Einen Pauschalpreis für Barrierefreiheit gibt es nicht, weil es keinen Pauschalzustand gibt. Eine sauber gebaute Seite mit semantischem HTML ist oft in ein bis zwei Tagen auf Kurs. Eine gewachsene WordPress-Installation mit Page-Builder, drei Slider-Plugins und einem Theme von 2018 kann teurer werden als ein Neubau. Die folgenden Zahlen sind Erfahrungswerte aus Angeboten im deutschen Markt, keine Statistik: In der Praxis liegen die Angebote meist in diesen Spannen, im Einzelfall auch darüber oder darunter.
| Ausgangslage | Typischer Umfang der Arbeiten | Erfahrungswert der Angebote |
|---|---|---|
| Individuell gebaute Seite, 5 bis 8 Unterseiten | Kontraste, Fokus, Alt-Texte, Formularlabels | meist 400 bis 1.200 Euro |
| WordPress mit gutem Theme, 10 bis 20 Seiten | Zusätzlich Navigation, Modals, Cookie-Banner, PDFs | meist 1.200 bis 3.500 Euro |
| Page-Builder-Seite, viele Plugins, gewachsen | Umbau ganzer Komponenten, Plugin-Austausch | meist 2.500 bis 6.000 Euro, Neubau oft günstiger |
| Onlineshop mit Standard-System | Kaufweg, Filter, Varianten, Checkout, Kundenkonto | meist 3.000 bis 12.000 Euro |
| Externes Audit mit Prüfbericht | Strukturierte Prüfung mit dokumentierten Einzelbefunden | meist 1.500 bis 6.000 Euro je nach Seitenzahl |
| Barrierefrei von Anfang an mitgebaut | Mehraufwand gegenüber „normal gebaut" | in der Regel 5 bis 15 Prozent, oft gar nichts |
Die letzte Zeile ist die eigentliche Botschaft. Semantisches HTML kostet nicht mehr als div-Suppe, ein kontraststarkes Farbschema nicht mehr als ein kontrastschwaches, ein sichtbarer Fokusring ist eine CSS-Regel. Teuer wird ausschließlich das Nachrüsten. Steht ohnehin ein Relaunch an, ist das der mit Abstand günstigste Zeitpunkt. Bei Pixylmedia gehören die WCAG-Basics (Kontraste, Tastaturbedienung, semantische Struktur, Alt-Text-Konzept) deshalb zu jedem Build, weil sie in derselben Arbeit entstehen wie die Ladezeit-Optimierung und nicht danach.
Was droht, wenn du betroffen bist und nichts tust
Die Durchsetzung läuft über die Marktüberwachung der Länder, nicht über Abmahnwellen. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden, die zuständige Stelle prüft und fordert in aller Regel zunächst zur Beseitigung innerhalb einer Frist auf. Erst danach greifen weitergehende Maßnahmen bis hin zur Untersagung der Dienstleistung. Das BFSG sieht zudem Bußgelder vor, der gesetzliche Rahmen reicht je nach Verstoß bis in den unteren sechsstelligen Bereich. Das ist ein Rahmen und kein Regelfall. Ob Verstöße daneben wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, ist umstritten und Stand heute nicht abschließend geklärt. Genau deshalb gehört diese Frage zu deinem Anwalt und nicht in ein Forum.
Fazit: was du diese Woche tun solltest
Drei Schritte, sortiert nach Wirkung pro investierter Stunde.
Ehrliche Zusammenfassung: Die meisten kleinen Unternehmen in Deutschland fallen wegen der Kleinstunternehmer-Ausnahme nicht unter das BFSG, und viele Websites sind ohnehin keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Wenn du drei Mitarbeiter hast und eine Infoseite betreibst, kannst du aufhören, dir Sorgen zu machen. Umsetzen solltest du die Basics trotzdem, weil sie deine Seite für alle besser machen. Verkaufst du dagegen online oder lässt buchen und beschäftigst über zehn Personen, ist das kein Zukunftsthema, sondern eine offene Baustelle mit einem Datum in der Vergangenheit.
Schritt eins ist die Betroffenheitsprüfung, schriftlich, mit Datum, in drei Sätzen: Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, Art der Dienstleistung, daraus abgeleitete Einschätzung. Bei klarem Ergebnis reicht das für die Ablage. In einer Grauzone gehst du damit zum Anwalt, und weil du vorgearbeitet hast, kostet dich das eine knappe Stunde statt einer ganzen.
Schritt zwei ist der Selbsttest aus diesem Artikel: Tastaturdurchlauf, Kontrastmessung, Zoom auf 200 Prozent, Formular bewusst falsch ausfüllen. Notiere die Stolperpunkte als schlichte Liste, ohne Bewertung und ohne Fachbegriffe. Sie ist die beste Grundlage für ein Angebot, weil sie aus echter Nutzung stammt und nicht aus einem Tool-Export.
Schritt drei ist die Entscheidung zwischen Nachrüsten und Neubauen, und die ist häufiger eine Rechenaufgabe als eine Grundsatzfrage. Ist deine Seite technisch solide und nur an Details unsauber, rüste nach, das ist günstiger und schneller. Ist sie über Jahre mit Page-Buildern und Plugins gewachsen, rechne beide Wege durch: Oft kippt die Rechnung Richtung Neubau, weil du danach eine Basis hast, die auch die nächsten Änderungen überlebt. Wann sich ein Relaunch wirklich lohnt, steht ausführlich im Ratgeber zum Website-Relaunch.
Und zum Schluss der Satz, der sich am wenigsten verkauft und am meisten stimmt: Barrierefreiheit ist kein Compliance-Thema mit einem Häkchen am Ende, sondern solide Handwerksarbeit. Kontrast, Tastatur, Alt-Texte, Struktur. Wenn du an einem Angebot zweifelst, frag den Anbieter, wie er den Fokusring gestaltet und wie er mit Alt-Texten umgeht. Die Antwort auf diese zwei Fragen sagt dir mehr über die Qualität der Umsetzung als jede Zertifikatsgrafik im Footer.
Häufige Fragen
- Muss jede Website ab 2025 barrierefrei sein?
- Nein, betroffen ist nicht jede Website. Das BFSG greift, wenn Verbraucher über deine Website oder App einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen können, etwa im Shop, im Buchungssystem oder beim Onlinekurs. Eine reine Infoseite mit Leistungsübersicht, Impressum und Kontaktformular fällt zunächst nicht darunter. Bist du unsicher, lass die Einordnung einmal anwaltlich prüfen, das kostet in der Praxis meist zwischen 200 und 800 Euro.
- Bin ich als kleines Unternehmen von der Barrierefreiheitspflicht befreit?
- Befreit bist du bei Dienstleistungen, wenn du weniger als zehn Beschäftigte hast und zusätzlich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte im Sinne des Gesetzes gilt diese Ausnahme nicht. Die Schwelle ist außerdem eine Momentaufnahme: Mit der zehnten Stelle oder einem guten Jahr kippt sie. Prüfe deine Einordnung einmal jährlich und notiere sie schriftlich mit Datum.
- Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
- Nach Erfahrungswerten aus Angeboten im deutschen Markt liegt eine individuell gebaute Seite mit fünf bis acht Unterseiten meist bei 400 bis 1.200 Euro, eine WordPress-Seite mit gutem Theme bei 1.200 bis 3.500 Euro, ein Onlineshop bei 3.000 bis 12.000 Euro. Entscheidend ist die technische Basis, nicht die Seitenzahl. Von Anfang an mitgebaut kostet Barrierefreiheit meist nur 5 bis 15 Prozent Mehraufwand.
- Wie teste ich selbst, ob meine Website barrierefrei ist?
- Vier Tests decken die häufigsten Probleme auf: Bediene die Seite nur mit Tab, Shift-Tab, Enter und Escape, miss die Kontraste von Text, Buttons und Fußzeile, zoome auf 200 Prozent und fülle ein Formular bewusst falsch aus. Das dauert etwa zwanzig Minuten pro Seitentyp. Automatische Tools finden nur messbare Fehler, ob ein Alt-Text sinnvoll ist, beurteilt nur ein Mensch.
- Was passiert, wenn ich betroffen bin und nichts unternehme?
- Die Durchsetzung läuft über die Marktüberwachung der Länder, nicht über Abmahnwellen. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden, die zuständige Stelle fordert dann in aller Regel zuerst zur Beseitigung innerhalb einer Frist auf. Erst danach folgen weitergehende Maßnahmen bis hin zur Untersagung der Dienstleistung. Bußgelder sind vorgesehen, der gesetzliche Rahmen ist aber kein Regelfall. Ob zusätzlich wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, ist nicht abschließend geklärt.
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