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Impressumspflicht: Was rein muss und wo es hingehört

Das Impressum ist die Seite, die niemand freiwillig liest und fast jeder falsch hat. Meistens nicht aus Schlamperei, sondern weil der Text vor sechs Jahren aus einem Generator kam und seitdem niemand mehr hingeschaut hat. Inzwischen heißt das Gesetz anders, der zweite Geschäftsführer ist nie nachgetragen worden und ganz unten steht noch ein Link auf eine EU-Plattform, die es nicht mehr gibt. Dieser Artikel zeigt dir, welche Angaben je nach Rechtsform hineingehören, warum die Platzierung genauso zählt wie der Inhalt und welche Fehler in der Praxis wirklich Ärger machen.

Lesezeit
11 Min.
Stand
Juli 2026
Kapitel
9

Warum das Impressum kein Nebenschauplatz ist

Es ist die einzige Seite deiner Website, deren Inhalt der Gesetzgeber Zeile für Zeile vorgibt.

Bei jeder anderen Seite entscheidest du selbst, was draufsteht. Beim Impressum nicht. Die Anbieterkennzeichnung hat einen nüchternen Zweck: Wer im Netz geschäftlich auftritt, soll identifizierbar und erreichbar sein. Ein Kunde muss wissen, mit wem er es zu tun hat, bevor er auf "Anfrage senden" klickt. Deshalb genügt es nicht, irgendwo eine E-Mail-Adresse zu haben. Es geht um eine vollständige, ladungsfähige Identität.

Die Rechtsgrundlage hat sich 2024 verschoben. Was jahrelang als Impressumspflicht nach § 5 TMG bekannt war, steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Inhaltlich ist fast alles gleich geblieben. Trotzdem lohnt der Blick: Wenn in deinem Impressum noch "TMG" steht, ist das kein akuter Verstoß, aber ein zuverlässiges Zeichen dafür, dass der Text seit Jahren nicht angefasst wurde. Und was einmal liegen bleibt, bleibt selten allein liegen.

Die Pflicht hängt außerdem nicht an der Größe deines Auftritts, sondern an der Absicht dahinter. Eine Onepager-Visitenkarte mit vier Absätzen braucht dasselbe vollständige Impressum wie ein Shop mit 4.000 Artikeln. Auch Coming-Soon-Seiten, reine Kampagnen-Landingpages und dein Instagram-Profil fallen darunter.

Wer ein Impressum braucht und wer wirklich nicht

Die Grenze verläuft nicht zwischen Firma und privat, sondern bei der Frage, ob dein Angebot geschäftsmäßig ist.

Ausgenommen sind Angebote, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Dieser Korridor ist enger, als die meisten annehmen. Die Fotoseite für die Verwandtschaft fällt darunter. Der Hobbyblog, in dem seit zwei Jahren ein Werbebanner hängt oder Affiliate-Links stehen, nicht mehr. Sobald eine Einnahmeabsicht oder eine auf Dauer angelegte, planmäßige Tätigkeit dazukommt, bist du drin. Gewinn setzt das nicht voraus.

Zweites Missverständnis: Vereine. Der Gedanke "wir sind gemeinnützig, also gilt das nicht" ist falsch. Ein e.V. mit Website braucht ein vollständiges Impressum mit Vertretungsberechtigten, Registergericht und Vereinsregisternummer. Und drittens endet die Pflicht nicht an deiner Domain: Sie gilt auch für Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube und dein Google-Unternehmensprofil. Dort genügt ein klar als "Impressum" bezeichneter Link auf deine Impressumsseite, solange er ohne Suche auffindbar ist und tatsächlich funktioniert.

  • Nötig: gewerbliche Websites, Freiberufler-Seiten, Vereinsseiten, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links, Shops, Kampagnen-Landingpages, geschäftliche Social-Media-Profile.
  • Nicht nötig: rein private Seiten ohne jede Einnahmeabsicht, Intranets ohne öffentlichen Zugang, passwortgeschützte Testumgebungen.
  • Grauzone, im Zweifel eines setzen: Portfolio eines Angestellten, der nebenbei Aufträge annimmt. Blog ohne Werbung, aber mit klarem Berufsbezug. Baustellenseiten mit Kontaktangabe.

Der pragmatische Rat: Ein Impressum zu haben, wo keines nötig wäre, kostet dich nichts außer der Angabe deiner Adresse. Keines zu haben, wo eines nötig wäre, kostet im schlechtesten Fall eine Abmahnung. Nur bei rein privaten Seiten gilt das Gegenteil: Dort veröffentlichst du deine Wohnanschrift besser nicht.

Die Pflichtangaben nach Rechtsform

Der Kern ist überall gleich. Unterschiede gibt es bei Vertretung, Register und Kammer.

Fünf Angaben brauchst du praktisch immer: den vollständigen Namen inklusive korrekt geschriebener Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, eine E-Mail-Adresse, einen weiteren schnellen Kommunikationsweg sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG. Ein Postfach reicht bei der Anschrift nicht. Bei einer virtuellen Geschäftsadresse mit "c/o" solltest du vorher klären, ob dort tatsächlich zugestellt werden kann.

Zur Telefonnummer: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Rufnummer im Impressum nicht zwingend ist, sofern ein anderer Weg für schnelle und unmittelbare Kommunikation besteht. Ein reines Kontaktformular ersetzt aber nicht die E-Mail-Adresse. Die Empfehlung lautet trotzdem: Nimm die Nummer rein, sie kostet nichts und beendet jede Diskussion.

RechtsformName und VertretungRegister oder KammerHäufigster Fehler
Einzelunternehmen (nicht im HR)Vor- und Zuname der PersonKein Registereintrag, USt-IdNr. nur wenn vorhandenNur der Geschäftsname ohne den echten Namen dahinter
Eingetragener Kaufmann (e.K.)Firma mit Zusatz e.K., Name des InhabersHandelsregister, Registergericht, HRA-NummerZusatz e.K. fehlt oder Registernummer veraltet
GbR / eGbRAlle Gesellschafter mit Vor- und ZunameBei eingetragener GbR: Gesellschaftsregister und NummerNur ein Gesellschafter genannt, obwohl beide vertreten
GmbHFirma inkl. "GmbH", alle Geschäftsführer namentlichHandelsregister, Registergericht, HRB-NummerZweiter Geschäftsführer nach Wechsel nie nachgetragen
UG (haftungsbeschränkt)Firma mit vollem Zusatz "(haftungsbeschränkt)"Handelsregister, Registergericht, HRB-NummerAbkürzung "UG" allein oder "UG (haftungsbeschr.)"
GmbH & Co. KGKG plus Komplementär-GmbH samt deren GeschäftsführernBeide Registernummern, RegistergerichtKomplementärin und ihre Geschäftsführer fehlen ganz
Eingetragener Verein (e.V.)Name mit "e.V.", vertretungsberechtigter VorstandVereinsregister, Registergericht, VR-NummerAlter Vorstand steht noch drin
Freiberufler, reglementiertName, Berufsbezeichnung, Staat der VerleihungKammer, Berufsordnung samt FundstelleBerufsordnung genannt, aber nicht zugänglich gemacht

Zwei Angaben werden dauernd falsch behandelt. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum: Sie ist keine Pflichtangabe und liefert nur ein zusätzliches Datum für Betrugsversuche. Gefragt ist allein die USt-IdNr., und die nur, wenn du eine hast. Als Kleinunternehmer lässt du die Zeile weg, statt "keine USt-IdNr. vorhanden" hinzuschreiben. Angaben zum Stamm- oder Grundkapital sind freiwillig, müssen aber vollständig sein, wenn du sie machst. Im Zweifel: weglassen.

Sonderfälle, die regelmäßig übersehen werden

Aufsichtsbehörde, redaktionelle Inhalte und ein Link, der heute ins Leere zeigt.

Erlaubnispflicht und zuständige Aufsichtsbehörde

Wenn deine Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis braucht, musst du die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift oder Website nennen. Das betrifft mehr Betriebe als gedacht: Makler und Bauträger, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Bewachungsgewerbe, Fahrschulen, Pflegedienste, Gastronomie mit Schankerlaubnis. Wer unsicher ist, fragt bei der örtlichen IHK oder Handwerkskammer nach. Die Auskunft ist meist kostenlos und dauert einen Anruf.

Bei reglementierten Berufen kommt ein eigenes Paket dazu: gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie einsehbar sind. Ein Satz wie "Es gilt die Berufsordnung der Ärztekammer" reicht nicht, wenn keine Fundstelle dabeisteht. Was Praxis- und Kanzleiseiten sonst von normalen Firmenseiten unterscheidet, steht in den jeweiligen Branchen-Ratgebern.

Redaktionelle Inhalte: die Pflichtangabe, die fast keiner kennt

Wer journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte anbietet, muss zusätzlich einen Verantwortlichen mit Name und Anschrift benennen. Das steht in § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags und gilt neben dem Impressum nach dem DDG. Die Schwelle ist niedriger, als der Begriff klingt: Ein Unternehmensblog mit regelmäßigen Fachbeiträgen oder eine Newsrubrik können darunter fallen, reine Leistungsseiten nicht. Praktisch ist es eine Zeile mehr, die benannte Person muss volljährig sein und ihren Sitz im Inland haben.

Wo das Impressum hingehört: die Zwei-Klick-Regel

Der Inhalt kann perfekt sein. Findet ihn niemand, ist die Pflicht trotzdem nicht erfüllt.

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Der Bundesgerichtshof hat schon vor knapp zwei Jahrzehnten entschieden, dass zwei Links ausreichen können, solange die Bezeichnung eindeutig ist. Daher der Merksatz: zwei Klicks, von jeder Unterseite aus.

Leicht erkennbar heißt vor allem eindeutige Beschriftung. "Impressum" ist die sichere Wahl, "Kontakt" ist anerkannt. Varianten wie "Legal", "Backstage", "Über uns" oder "Service" sind unnötig riskant, und kein Designgewinn wiegt das auf. Ständig verfügbar heißt: von jeder Seite aus, nicht nur von der Startseite. Genau daran scheitern Kampagnenseiten ohne Footer. Unmittelbar erreichbar heißt: ohne Overlay davor, ohne Login, ohne Umweg über drei Ebenen.

PlatzierungsfehlerWarum es passiertRisikoSaubere Lösung
Link nur auf der StartseiteLandingpages nutzen ein eigenes, reduziertes TemplateHochFooter global einbinden, auch reduziert mindestens eine Zeile mit zwei Links
Impressum als PDF-DownloadText kam vom Anwalt und wurde einfach hochgeladenHochAls normale HTML-Seite mit eigener URL ausgeben
Cookie-Banner verdeckt den FooterConsent-Tool blockiert die Seite vor jeder InteraktionHochImpressum und Datenschutz im Banner selbst verlinken
Mobiler Footer per CSS ausgeblendetBeim Responsive-Zuschnitt als "zu lang" verstecktHochKompakten Footer mit Pflichtlinks ausspielen und am Handy testen
Link heißt "Legal" oder "Info"Gestalterische Entscheidung ohne RückspracheMittelWortlaut "Impressum" verwenden
E-Mail als Bild oder mit "(at)"Angst vor Spam-BotsMittelAdresse im Klartext, Spam über Filter abfedern
Social-Media-Profil ohne ImpressumslinkProfil vom Marketing angelegt, Pflicht nicht bedachtMittelDirektlink ins vorgesehene Feld oder an den Anfang der Bio

Häufige Abmahngründe und was tatsächlich passiert

Die Rechtslage bei den Kosten hat sich verändert. Das Risiko ist kleiner geworden, aber nicht weg.

Jahrelang war das fehlerhafte Impressum ein Klassiker im Abmahngeschäft. Mit der UWG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber das eingedämmt: Nach § 13 Abs. 4 UWG ist der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten für Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in Telemedien ausgeschlossen. Ein Konkurrent, der dein unvollständiges Impressum abmahnt, kann dafür in aller Regel keine Anwaltskosten mehr verlangen.

Ein Freibrief ist das nicht. Qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände können weiterhin abmahnen und eine Aufwendungspauschale verlangen, die erfahrungsgemäß meist zwischen 200 und 400 Euro liegt. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt ohnehin bestehen, und wer eine Unterlassungserklärung abgibt und später erneut verstößt, zahlt die vereinbarte Vertragsstrafe. Dazu ist ein fehlendes Impressum eine Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz einen Bußgeldrahmen bis in den fünfstelligen Bereich vorsieht. Bei kleinen Betrieben wird der praktisch nie ausgeschöpft, er existiert aber.

AuslöserWer sich typischerweise meldetKostenrisiko in der PraxisAufwand zur Behebung
Impressum fehlt komplettVerband, Mitbewerber, selten BehördeUnterlassung sicher, Kosten je nach Absender bis mittlere dreistellige SummeEine Stunde, wenn die Daten vorliegen
Vertretung oder Registernummer fehltMitbewerber, VerbändeFür Mitbewerber weitgehend ausgeschlossen, Unterlassungsrisiko bleibt15 Minuten mit Registerauszug
Nur Formular, keine E-Mail-AdresseVerbände, aufmerksame NutzerEher niedrig, in der Sache aber klar rechtswidrig5 Minuten
Landingpage oder Social-Profil ohne ImpressumMitbewerber, die die Anzeige ohnehin beobachtenMittel, weil die Seite Werbebudget bekommt10 bis 30 Minuten pro Kanal
Veraltete Rechtsform nach UmwandlungGeschäftspartner, Verbände, im Streit die GegenseiteIndirekt hoch: Zustellungs- und Haftungsfragen möglichEine Stunde plus Abgleich aller Dokumente
Aufsichtsbehörde oder Kammer fehltKammer, Berufskollegen, VerbändeMittel, bei Heilberufen zusätzlich berufsrechtliche FolgenEin bis zwei Stunden inklusive Rückfrage

Die ehrliche Einschätzung: Für den durchschnittlichen Handwerksbetrieb oder Selbstständigen ist die Wahrscheinlichkeit, wegen eines Impressumsfehlers finanziell spürbar getroffen zu werden, seit 2020 deutlich gesunken. Erledigt gehört das Thema trotzdem, aus einem Grund, der mit Abmahnungen nichts zu tun hat: Ein unvollständiges Impressum signalisiert jedem aufmerksamen Kunden, dass hier jemand Dinge halb macht.

Wenn doch Post kommt, gilt eine simple Regel: nichts unterschreiben, was der Abmahnung beiliegt, und nichts überweisen, bevor jemand mit juristischer Ausbildung draufgeschaut hat. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind fast immer zu weit gefasst. Den Fehler auf der Website darfst du trotzdem sofort korrigieren, das schadet deiner Position nicht.

Der Selbsttest in 20 Minuten

Zwei Durchgänge: einmal Inhalt gegen Registerauszug, einmal Erreichbarkeit auf allen Geräten.

Leg dir den aktuellen Handels- oder Vereinsregisterauszug neben dein Impressum (der Abruf über das gemeinsame Registerportal der Länder ist kostenlos möglich) und geh die Liste der Reihe nach durch. Erfahrungsgemäß findet fast jeder Betrieb dabei mindestens zwei Punkte, die nicht mehr stimmen. Das ist normal: Impressen altern still, weil Menschen wechseln und Firmen umziehen, und in diesem Moment denkt niemand an die Website.

  1. Stimmt die Firmierung buchstabengenau mit dem Register überein, inklusive Zusätzen wie "(haftungsbeschränkt)"?
  2. Sind alle aktuellen Vertretungsberechtigten genannt und keine ehemaligen mehr?
  3. Ist die Anschrift ladungsfähig, mit Straße und Hausnummer statt Postfach?
  4. Steht die E-Mail-Adresse im Klartext da, und wird das Postfach auch gelesen?
  5. Sind Telefonnummer, Registernummer und Registergericht aktuell und korrekt?
  6. Ist die USt-IdNr. angegeben, falls vorhanden, und die Steuernummer nicht?
  7. Bei Erlaubnispflicht: Aufsichtsbehörde mit Anschrift oder Website genannt?
  8. Bei reglementiertem Beruf: Kammer, Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat und Fundstelle der Berufsordnung vorhanden?
  9. Bei Blog oder Magazin: Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV mit Anschrift benannt?
  10. Steht noch ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung drin? Dann entfernen.

Danach öffne die Website wie ein Fremder. Ruf drei Unterseiten auf, nicht die Startseite: eine Leistungsseite, einen Blogbeitrag und, falls vorhanden, eine Kampagnen-Landingpage. Zähl jeweils die Klicks bis zum vollständigen Impressum, dann dasselbe am Handy mit noch nicht bestätigtem Cookie-Banner. Genau diese Kombination testet fast niemand, und genau daran fallen die meisten Seiten durch. Zum Schluss jedes geschäftliche Social-Media-Profil: Führt der Link wirklich auf die Impressumsseite oder auf eine alte Domain?

Wer zuständig ist und was die Umsetzung kosten darf

Rechtstext, technische Umsetzung und Pflege sind drei Aufgaben mit drei Verantwortlichen.

Ein wiederkehrendes Missverständnis: Der Kunde geht davon aus, dass der Webdesigner das Impressum "mitmacht", der Webdesigner geht davon aus, dass der Kunde die Rechtstexte liefert, und am Ende steht auf der Live-Seite der Platzhalter aus dem Template. Ich habe Seiten übernommen, in deren Impressum noch die Adresse einer Agentur aus einer anderen Stadt stand. Diese Zuständigkeit gehört vor Projektstart schriftlich geklärt, zusammen mit den anderen Punkten, die man später ungern diskutiert. Was in einen sauberen Webdesign-Vertrag gehört, steht im entsprechenden Ratgeber.

AufgabeWer das tun sollteRealistischer AufwandWas es typischerweise kostet
Inhalt erstellen, StandardfallDu selbst mit Generator30 bis 60 Minuten0 bis 100 Euro je nach Generator-Abo
Anwaltliche Prüfung inkl. DatenschutzFachanwalt IT- oder WettbewerbsrechtWenige Tage DurchlaufzeitErfahrungsgemäß meist 150 bis 600 Euro einmalig
Einbindung im Footer aller TemplatesWebdesigner oder Entwickler1 bis 2 StundenBei laufendem Projekt normalerweise enthalten
Reparatur an bestehender SeiteWebdesigner, teils Hoster-Support1 bis 3 Stunden inklusive TestIn der Praxis meist 100 bis 350 Euro
Jährliche AktualisierungDu selbst oder im Wartungsvertrag5 bis 30 MinutenIm Care-Plan üblicherweise ohne Zusatzkosten

Wichtig für die Kostenfrage: Ein Impressum zu reparieren ist kein Grund für einen Relaunch. Wenn dir jemand erklärt, deine Rechtstexte ließen sich nur im Rahmen eines neuen Projekts korrigieren, stimmt entweder die Technik nicht oder das Angebot. In neun von zehn Fällen sind es eine Textseite und eine Footer-Änderung. Wie du Angebote sauber vergleichst und faire von aufgeblähten Positionen unterscheidest, steht im Ratgeber zum Angebotsvergleich.

Bei meinen eigenen Projekten läuft es so: Rechtstexte sind Kundenaufgabe, weil ich sie rechtlich nicht verantworten kann und darf. Was ich übernehme, ist die Zusage, dass sie auf jeder Seite und jedem Gerät in zwei Klicks erreichbar sind, dass die Datenschutzerklärung getrennt liegt und dass nichts live geht, bevor der Platzhalter ersetzt ist. Diese Trennung nenne ich vor dem Start, damit sie später nicht zwischen den Stühlen landet.

Fazit: eine Stunde Arbeit, die dauerhaft hält

Das Impressum ist kein Projekt, sondern eine Checkliste. Einmal richtig, danach jährlich kurz kontrolliert.

Die Kernpunkte in vier Sätzen: Die Pflichtangaben richten sich nach deiner Rechtsform, und der häufigste Fehler sind veraltete Angaben zu Vertretung und Register. Die Platzierung zählt genauso wie der Inhalt, denn ein perfekter Text im PDF oder auf einer Landingpage ohne Footer erfüllt die Pflicht nicht. Das finanzielle Abmahnrisiko ist seit der UWG-Reform 2020 kleiner geworden, aber Unterlassungsansprüche, Verbandsabmahnungen und Bußgelder bleiben möglich. Und die Steuernummer gehört nicht hinein, die USt-IdNr. dagegen schon, sofern du eine hast.

Wenn du heute nur eine Sache machst, dann diese: Öffne dein Impressum auf dem Handy, vergleiche die Firmierung mit dem Registerauszug und zähl die Klicks von einer Unterseite aus. Das dauert fünf Minuten und deckt die Mehrheit aller Probleme auf.

  1. Registerauszug holen, Firmierung, Vertretung und Registernummer buchstabengenau abgleichen.
  2. Fehlende Angaben ergänzen, veraltete entfernen, insbesondere alte Hinweise zur OS-Plattform.
  3. Erreichbarkeit auf drei Unterseiten testen, mobil und mit aktivem Cookie-Banner.
  4. Social-Media-Profile und Kampagnenseiten einzeln durchgehen.
  5. Bei reglementiertem Beruf, Erlaubnispflicht oder Verkauf an Verbraucher einmal anwaltlich prüfen lassen.
  6. Jahrestermin im Kalender setzen, fünf Minuten reichen.

Und die ehrliche Abgrenzung zum Schluss: Für ein sauberes Impressum brauchst du keinen neuen Webdesigner. Funktioniert deine Seite ansonsten, ist das eine Reparatur von ein bis zwei Stunden, die jeder halbwegs kompetente Dienstleister erledigt, oft sogar du selbst über dein Redaktionssystem. Ist dein Auftritt reines Hobby ohne jede Einnahmeabsicht, brauchst du nicht einmal das Impressum, und ein Baukasten reicht dir völlig. Ein neues Projekt lohnt sich erst, wenn die Seite inhaltlich, technisch oder geschäftlich nicht mehr trägt. Das ist eine andere Frage, und die beantwortest du nicht über den Footer.

Häufige Fragen

Was muss in ein Impressum rein?
In jedes Impressum gehören der vollständige Name mit korrekt geschriebener Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, eine E-Mail-Adresse im Klartext und ein weiterer schneller Kommunikationsweg. Dazu kommen je nach Rechtsform alle Vertretungsberechtigten, Registergericht und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls du eine hast. Die Steuernummer gehört nicht hinein, und ein Postfach reicht als Anschrift nicht aus.
Brauche ich ein Impressum für meine private Website?
Rein private Seiten ohne jede Einnahmeabsicht brauchen kein Impressum, etwa die Fotoseite für die Familie. Sobald Werbebanner, Affiliate-Links oder eine planmäßige Tätigkeit mit Einnahmeabsicht dazukommen, gilt die Pflicht, auch ohne Gewinn. Bei wirklich privaten Seiten verzichtest du besser darauf, weil du sonst deine Wohnanschrift veröffentlichst. In jeder Grauzone ist ein Impressum die sichere Wahl.
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Das Impressum muss von jeder Unterseite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein, nicht nur von der Startseite. Beschrifte den Link im Footer eindeutig mit "Impressum" statt mit "Legal" oder "Info" und gib den Text als normale HTML-Seite aus, nicht als PDF. Teste das auch am Handy und bei noch nicht bestätigtem Cookie-Banner. Geschäftliche Social-Media-Profile brauchen ebenfalls einen funktionierenden Impressumslink.
Was kostet es, ein fehlerhaftes Impressum reparieren zu lassen?
Die Reparatur an einer bestehenden Website kostet erfahrungsgemäß meist zwischen 100 und 350 Euro, weil ein bis drei Stunden inklusive Test anfallen. Eine einmalige anwaltliche Prüfung von Impressum und Datenschutzerklärung liegt nach meiner Erfahrung meist bei 150 bis 600 Euro. Ein Relaunch ist dafür nicht nötig: In den allermeisten Fällen sind es eine Textseite und eine Änderung im Footer.
Wie hoch ist das Abmahnrisiko bei einem falschen Impressum?
Seit der UWG-Reform 2020 können Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in Telemedien in aller Regel keine Anwaltskosten mehr verlangen. Qualifizierte Verbände dürfen weiterhin abmahnen und eine Aufwendungspauschale fordern, die erfahrungsgemäß meist zwischen 200 und 400 Euro liegt. Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen und ein Bußgeldrahmen bleiben bestehen. Kommt Post, unterschreibst und zahlst du nichts, bevor jemand mit juristischer Ausbildung draufgeschaut hat.

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