Bilder, Schriften und Texte: Wo Abmahnungen wirklich lauern
Die meisten Abmahnungen kommen nicht wegen eines fehlenden Impressums. Sie kommen wegen eines Fotos, das jemand vor vier Jahren aus der Google-Bildersuche gezogen hat, wegen einer Schrift, die still und leise von einem US-Server nachgeladen wird, oder wegen eines Kundenlogos, das nie freigegeben wurde. Das Tückische daran: Diese Fehler findet man nicht beim Lesen der Seite, sondern nur, wenn man gezielt danach sucht. Genau das tun andere automatisiert. Dieser Artikel geht Asset für Asset durch, was rechtlich dahintersteckt, welche Lösung in der Praxis sicher ist und was passiert, wenn der Brief trotzdem kommt.
- 12 Min.
- Juli 2026
- 8
Wo Abmahnungen wirklich herkommen
Nicht das Impressum ist der häufigste Auslöser, sondern das Bild in der dritten Reihe deiner Startseite.
Eine Abmahnung ist kein Behördenbrief. Es ist ein Schreiben von einem Rechteinhaber oder dessen Anwalt, das vier Dinge auf einmal will: Nutzung sofort beenden, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, Schadensersatz zahlen, Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Dazu kommt eine Frist, die absichtlich kurz gesetzt ist, oft sieben bis zehn Tage. Der teuerste Teil ist selten der Schadensersatz für das Bild. Teuer wird die Unterlassungserklärung, die dich dauerhaft bindet: Wiederholst du den Verstoß, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Warum trifft es ausgerechnet Bilder, Schriften und Texte so oft? Weil sie maschinell auffindbar sind. Für Fotos gibt es Rückwärtssuche und spezialisierte Suchdienste, die Bildagenturen und Fotografen regelmäßig einsetzen. Extern geladene Schriften stehen im Quelltext und lassen sich mit einem simplen Crawler über Zehntausende Domains prüfen. Kopierte Textpassagen findet jede Volltextsuche. Beim Impressum muss jemand deine Seite tatsächlich aufrufen und lesen. Bei Assets genügt ein Skript, das nachts läuft.
Es hilft, drei Rechtsgebiete auseinanderzuhalten, weil sie unterschiedliche Absender und unterschiedliche Kostenfolgen haben. Urheberrecht betrifft Fotos, Illustrationen, Schriften, Texte, Musik und Code, hier mahnen Fotografen, Agenturen und Verlage ab. Persönlichkeitsrecht und Datenschutz betreffen abgebildete Menschen und Daten, die beim Seitenaufruf abfließen, hier melden sich Betroffene oder Aufsichtsbehörden. Wettbewerbs- und Markenrecht betreffen Werbeaussagen, fremde Logos und irreführende Angaben, hier mahnen Mitbewerber oder Verbände ab. Seit der UWG-Reform von 2020 können Mitbewerber bestimmte Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet bei kleineren Unternehmen nicht mehr kostenpflichtig abmahnen. Für das Urheberrecht gilt diese Entschärfung ausdrücklich nicht.
Zu den Größenordnungen: Verlässliche offizielle Statistiken gibt es nicht, deshalb nenne ich nur Erfahrungswerte aus Projektgesprächen. Für ein einzelnes unlizenziertes Stockfoto liegen die Gesamtforderungen aus Schadensersatz und Anwaltskosten in der Praxis meist zwischen 300 und 1.500 Euro, und zwar pro Bild, nicht pauschal. Fehlt zusätzlich die Urhebernennung, kommt häufig ein Aufschlag dazu. Der eigentliche Schaden entsteht aber selten auf dem Konto, sondern im Kalender: Wochen Aufwand für einen Vorgang, der sich in einer Stunde hätte verhindern lassen.
Bilder: die Lizenz ist ein Vertrag, kein Gefühl
Kostenlos heißt nicht rechtefrei, und "stand in der Bildersuche" ist keine Lizenz.
Jedes Foto, jede Illustration und jede Grafik hat einen Urheber. Wenn du ein Bild herunterlädst, kaufst du nicht das Bild, sondern ein Nutzungsrecht in begrenztem Umfang: Medium, Dauer, Gebiet, Bearbeitung, Weitergabe und Nennungspflicht sind darin geregelt. Das steht in der Lizenz, und die Lizenz ist ein Vertrag. Sie zu lesen dauert fünf Minuten, sie zu ignorieren kann Jahre später sehr konkret werden. Die Verjährungsfristen im Urheberrecht sind lang genug, dass ein Bild aus dem Relaunch von 2021 heute noch Post auslöst.
Grob gibt es drei Modelle. Royalty Free bedeutet: einmal zahlen, danach im Rahmen der Lizenzbedingungen dauerhaft und mehrfach nutzen. Rights Managed bedeutet: eng definierte Nutzung nach Medium, Auflage, Dauer und Region, jede Erweiterung kostet extra. Kostenlose Content-Lizenzen (Unsplash, Pexels, Pixabay) erlauben in der Regel die kommerzielle Nutzung ohne Nennungspflicht, haben aber zwei praktische Schwächen: Die Bedingungen der Plattformen ändern sich über die Jahre, und niemand garantiert dir, dass der Uploader wirklich der Urheber war. Wenn ein fremdes Bild dort hochgeladen wurde und der echte Fotograf sich meldet, hilft dir die Plattformlizenz wenig. Die Beweislast, dass du zur Nutzung berechtigt warst, liegt bei dir.
Drei Begriffe machen den Unterschied zwischen "sauber" und "teuer". "Editorial Use Only" heißt: nur für redaktionelle Berichterstattung, nicht für Werbung, also auch nicht für deine Startseite. Ein "Model Release" ist die Einwilligung der abgebildeten Person, ohne sie darfst du ein Personenfoto nicht in der Werbung einsetzen, selbst mit gekaufter Bildlizenz. Ein "Property Release" betrifft geschützte Objekte, Gebäude und Kunstwerke im Bild. Für Stockbilder als Logo, auf Merchandise oder in Vorlagen zum Weiterverkauf brauchst du fast immer eine erweiterte Lizenz.
| Bildquelle | Was typisch erlaubt ist | Wo es in der Praxis kippt | Was du archivieren musst |
|---|---|---|---|
| Bezahlte Agentur (Adobe Stock, Shutterstock, iStock) | Kommerzielle Nutzung auf Website und in Social Media, meist ohne Nennungspflicht | Editorial-Bilder in der Werbung, Nutzung als Logo, Weitergabe an Dritte | Rechnung, Lizenz-ID, Screenshot der Lizenzbedingungen, Downloaddatum |
| Kostenlose Datenbank (Unsplash, Pexels, Pixabay) | Kommerzielle Nutzung ohne Nennung, je nach aktueller Plattformlizenz | Uploader war nicht der Urheber, Personen ohne Model Release, Marken im Bild | Screenshot der Bildseite mit Uploader-Name plus Lizenztext, Downloaddatum |
| Vorlagen-Tools (Canva, Freepik und ähnliche) | Nutzung innerhalb des erstellten Designs, teils nur mit Abo | Bild einzeln herausgelöst, Nutzung als Logo oder Marke, Attribution vergessen | Kontonachweis, Abo-Status zum Zeitpunkt der Erstellung, Lizenzhinweis |
| Google-Bildersuche oder fremde Website | Nichts. Die Suche ist ein Finder, keine Lizenzquelle | Immer. Auch dann, wenn kein Wasserzeichen zu sehen ist | Nicht verwendbar, Bild ersetzen |
| Beauftragter Fotograf | Das, was im Vertrag steht, oft zeitlich oder räumlich begrenzt | Nutzung in Social Media oder Print, obwohl nur "Website" vereinbart war | Vertrag mit Nutzungsrechte-Klausel, Model Releases der abgebildeten Personen |
| Hersteller- und Lieferantenbilder | Nutzung zur Bewerbung genau dieser Produkte, meist widerruflich | Bild bleibt online, nachdem die Partnerschaft beendet ist | Schriftliche Freigabe per E-Mail, Datum, Ansprechpartner |
| KI-generierte Bilder | Je nach Anbieter breite Nutzungsrechte am Output | Erkennbare Marken, Prominente oder Stilkopien im Bild, unklare Schutzlage | Prompt, Tool, Datum, Nutzungsbedingungen des Anbieters zum Zeitpunkt |
Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: Leg einen Ordner an, in dem für jedes Bild ein Beleg liegt. Dateiname, Quelle, Lizenztyp, Datum, Rechnung oder Screenshot. Das kostet wenige Minuten pro Bild und ist im Ernstfall der Unterschied zwischen einer kurzen Antwort und einer teuren Diskussion. Fehlt dieser Ordner für deine bestehende Seite, ist er der erste Punkt auf deiner Liste.
Der Bildnachweis: die Pflicht, die am häufigsten vergessen wird
Die Urhebernennung ist ein eigenes Recht. Sie entfällt nicht dadurch, dass du bezahlt hast.
Das deutsche Urheberrecht kennt in § 13 UrhG das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft, unabhängig davon, ob du eine Lizenz gekauft hast. Verlangen die Lizenzbedingungen eine Nennung und du lässt sie weg, ist das eine eigenständige Verletzung. In der Praxis wird dafür regelmäßig ein Aufschlag auf den Schadensersatz gefordert. Das ist der Grund, warum ein korrekt lizenziertes Bild trotzdem Post auslösen kann.
Wo der Nachweis stehen muss, ist nicht bis ins Detail geklärt, aber die sichere Praxis lautet: so nah am Bild wie möglich. Ideal ist eine Bildunterschrift oder ein kleiner Hinweis direkt darunter. Verbreitet und akzeptiert ist eine eigene Seite "Bildnachweise" im Footer, sofern dort eine eindeutige Zuordnung erfolgt (welches Bild auf welcher Seite von wem). Was nicht funktioniert: zwanzig Namen ungeordnet im Impressum oder ein Nachweis, den man nur über die Suchfunktion findet.
Für das Format gilt: Name des Urhebers so, wie er ihn angibt, dazu die Plattform und bei Bedarf die Lizenz. Ein üblicher Aufbau ist "Foto: Vorname Nachname / Adobe Stock" oder bei Creative-Commons-Material "Foto: Vorname Nachname, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons" mit Link auf die Lizenz. Bei Creative Commons sind die Bedingungen besonders formstreng: Name, Lizenzbezeichnung, Link zur Lizenz und Hinweis auf Bearbeitungen. Wer dort schlampt, verliert die Lizenz und nutzt das Bild unberechtigt.
Bei einem beauftragten Fotografen gilt dasselbe. Viele verzichten auf die Nennung, wenn es im Vertrag steht, viele wollen sie ausdrücklich. Klär das vorher und schriftlich, dann steht es im Projekt fest und niemand muss später raten. Wenn du das Foto später zuschneidest, in Schwarzweiß setzt oder mit Text überlagerst, ist auch das ein Punkt, den der Vertrag abdecken sollte: Bearbeitungen sind nicht automatisch erlaubt.
Schriften: der teuerste Einzeiler im Quelltext
Bei Google Fonts ist die Lizenz kein Problem. Der Ladeweg ist es.
Google Fonts sind in aller Regel frei lizenziert, meist unter der SIL Open Font License, und dürfen kommerziell eingesetzt werden. Urheberrechtlich ist das der unkritischste Teil deiner Website. Das Problem liegt woanders: Bindet deine Seite die Schrift über fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com ein, verbindet sich der Browser deines Besuchers mit einem Google-Server und überträgt dabei die IP-Adresse, bevor irgendein Cookie-Banner eine Rolle spielt. Ein viel zitiertes Urteil des Landgerichts München I aus dem Januar 2022 hat darin einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Besuchers gesehen und Schadensersatz zugesprochen.
Danach kam eine Welle von Serienschreiben, die massenhaft kleine Beträge forderten. Viele davon wurden als rechtsmissbräuchlich eingeordnet, teilweise mit strafrechtlichen Folgen für die Absender. Der Reflex "das war doch alles Abzocke, also egal" ist trotzdem falsch: Die Serienabmahner sind weg, die datenschutzrechtliche Bewertung der dynamischen Einbindung ist es nicht. Und die Lösung ist so billig, dass jede Diskussion darüber teurer ist als die Umsetzung: Schrift herunterladen, auf den eigenen Server legen, per @font-face einbinden. Das dauert etwa 20 bis 40 Minuten und macht die Seite nebenbei schneller.
Der zweite Bereich ist kommerzielles Lizenzrecht und wird regelmäßig unterschätzt. Eine gekaufte Schrift auf deinem Rechner kommt fast immer mit einer Desktop-Lizenz: Sie erlaubt Layouts, Broschüren und PDFs, aber nicht das Ausliefern der Schriftdatei als Webfont. Webfont-Lizenzen sind ein eigenes Produkt, oft gestaffelt nach monatlichen Seitenaufrufen, teils einmalig, teils im Abo. In der Praxis liegen die Preise für einen einzelnen Schnitt einer bekannten Foundry meist zwischen 30 und 300 Euro, größere Familien deutlich darüber. Foundries prüfen das, denn die Schriftdatei ist im Quelltext sichtbar.
| Schriftquelle | Lizenzfrage | Datenschutzfrage | Sichere Lösung |
|---|---|---|---|
| Google Fonts über die Google-Server | Unkritisch, freie Lizenz | Kritisch: IP-Übertragung in die USA ohne Einwilligung | Schriftdateien lokal hosten, alle externen Aufrufe entfernen |
| Google Fonts lokal eingebunden | Unkritisch, Lizenztext im Paket mitliefern | Unkritisch, keine externe Verbindung | Nach jedem Theme- oder Plugin-Update erneut prüfen |
| Adobe Fonts (ehemals Typekit) | Im Creative-Cloud-Abo enthalten, endet mit dem Abo | Externe Verbindung zu Adobe, nicht lokal hostbar | Bewusste Entscheidung mit Rechtsgrundlage und Eintrag in der Datenschutzerklärung, sonst Alternative wählen |
| Gekaufte Foundry-Schrift | Desktop-Lizenz reicht nicht, Webfont-Lizenz nötig, oft nach Pageviews | Unkritisch bei Eigenhosting | Webfont-Lizenz kaufen, Rechnung und Reichweitenstufe dokumentieren |
| Schrift aus Theme oder Baukasten | Meist mitlizenziert, aber nur innerhalb dieses Produkts | Je nach Anbieter externe Ladewege möglich | Lizenzumfang des Themes prüfen, Netzwerk-Tab kontrollieren |
| Systemschriften (Arial, Georgia und Co.) | Keine Lizenzfrage, wird nicht ausgeliefert | Keine, es wird nichts geladen | Als Fallback in jedem Font-Stack hinterlegen |
Texte: kopieren, umschreiben, generieren
Fremde Formulierungen sind geschützt. Eigene Behauptungen können teurer werden als fremde Sätze.
Texte genießen urheberrechtlichen Schutz, sobald sie eine gewisse eigene Prägung haben. Öffnungszeiten sind nicht geschützt, ein guter Leistungstext, ein Blogartikel oder eine Produktbeschreibung sehr wohl. Das Kopieren von der Seite eines Mitbewerbers ist deshalb doppelt riskant: urheberrechtlich gegenüber dem Autor und wettbewerbsrechtlich gegenüber der Firma. Und es fällt auf. Wer in seiner Branche unterwegs ist, erkennt eigene Sätze auf einer fremden Seite sofort.
Ein Sonderfall sind Rechtstexte. Datenschutzerklärungen und AGB von anderen Websites zu übernehmen ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine schlechte Idee. Erstens sind sie urheberrechtlich schutzfähig, viele stammen aus kostenpflichtigen Generatoren und sind ausdrücklich nur für den jeweiligen Abonnenten lizenziert. Zweitens passen sie inhaltlich nicht: Sie beschreiben die Tools, Hoster und Dienste der anderen Firma, nicht deine. Eine Datenschutzerklärung, die Dienste auflistet, die du gar nicht einsetzt, und die verschweigt, was du wirklich einbindest, ist schlechter als gar keine. Welche Punkte deine eigene Seite abdecken muss, steht ausführlich in der DSGVO-Checkliste im Ratgeber.
Umschreiben löst das Problem nur teilweise. Bleiben Struktur, Argumentationsfolge und die charakteristischen Formulierungen erhalten und du tauschst nur Synonyme, steht eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne im Raum. Der ehrliche Weg ist schneller, als die meisten glauben: Sammle die Fakten, die nur du hast (Ablauf, Preise, Region, Beispiele aus deinem Betrieb) und schreib daraus einen Text, den ein Wettbewerber gar nicht schreiben könnte. Das ist nebenbei der Text, der besser verkauft.
KI-generierte Texte sind urheberrechtlich meist der harmlosere Teil: Ein rein maschinell erzeugter Text genießt nach herrschender Auffassung keinen eigenen Schutz, weil die persönliche geistige Schöpfung fehlt. Das Risiko liegt im Inhalt. Modelle erfinden Zahlen, Fristen und Referenzen und neigen zu Superlativen. "Der beste Handwerker der Region", "100 Prozent sicher", "kostenlos" mit versteckten Bedingungen oder Wirkversprechen im Gesundheitsbereich sind klassische Abmahngründe, egal ob Mensch oder Maschine sie geschrieben hat. Jeder generierte Satz braucht deshalb einen Menschen, der ihn verantwortet.
Beim Umzug von einem alten Anbieter stellt sich dieselbe Frage wie bei Bildern: Wem gehören die Texte? Hat eine Agentur die Inhalte geschrieben, liegen die Nutzungsrechte nicht automatisch bei dir, sondern nur im Umfang des Vertrags. Fehlt eine Regelung, wird es unangenehm. Deshalb gehört in jeden Vertrag ein Satz zu zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechten an allen für dich erstellten Inhalten, einschließlich Bearbeitung nach Projektende.
Menschen und Marken: Mitarbeiterfotos, Kundenlogos, Referenzen
Hier geht es nicht mehr um Lizenzen, sondern um Einwilligungen und darum, sie zu dokumentieren.
Sobald auf einem Foto Personen erkennbar sind, kommt zum Urheberrecht des Fotografen das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild dazu. Für die Veröffentlichung brauchst du eine Einwilligung. Im Beschäftigungsverhältnis muss sie freiwillig sein, sie sollte schriftlich vorliegen, sie muss den Zweck benennen (Website, Social Media, Print) und sie ist widerrufbar. Die Ausnahmen, die man manchmal hört (Beiwerk, Versammlungen, Zeitgeschehen), greifen bei Werbefotos praktisch nie: Ein Teamfoto auf der Startseite ist Werbung, keine Berichterstattung.
Der Fall, der in der Praxis fast immer schiefgeht, ist der Austritt. Ein Mitarbeiter kündigt, das Foto bleibt im Team-Bereich, ein Jahr später kommt die Aufforderung, es zu entfernen, manchmal gleich anwaltlich. Ob eine einmal erteilte Einwilligung nach dem Ausscheiden fortwirkt, hängt vom Einzelfall ab und wird unterschiedlich beurteilt. Die pragmatische Regel: Fotos ausgeschiedener Mitarbeiter zeitnah runternehmen, als festen Punkt der Offboarding-Checkliste. Denk dabei auch an PDFs, Pressebereiche und Social-Media-Profile, nicht nur an die Teamseite.
Kundenlogos sind der zweite Klassiker. Ein Logo ist in der Regel als Marke geschützt und oft zusätzlich urheberrechtlich. Die reine Nennung eines Markennamens als sachlicher Hinweis auf eine Zusammenarbeit oder auf Produkte, die du bearbeitest, ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zulässig ("Wir warten Anlagen von Hersteller X"). Die Verwendung des Logos in einer Referenzleiste ist etwas anderes, denn sie erweckt den Eindruck einer offiziellen Verbindung. Ohne Freigabe ist das riskant, und größere Unternehmen reagieren darauf oft schnell und formell. Die Lösung ist unspektakulär: eine kurze schriftliche Freigabe per E-Mail, in der steht, welches Logo in welchem Zusammenhang verwendet werden darf. Wer regelmäßig Referenzen zeigt, nimmt eine Referenzklausel direkt in den Auftrag auf.
Zwei Punkte stehen selten auf der Liste. Erstens Bewertungen: Du darfst fremde Rezensionstexte samt Namen nicht beliebig auf deine Seite kopieren, nur weil sie öffentlich auf einem Portal stehen. Zitiere mit Zustimmung, kürze nicht sinnentstellend, erfinde nichts. Gefälschte Bewertungen sind ein eigener, ernster Abmahngrund. Zweitens Gebäude und Objekte: Straßenansichten sind über die Panoramafreiheit weitgehend abgedeckt, Innenaufnahmen fremder Gebäude, Kunstwerke und Designobjekte nicht. Wer ein Referenzprojekt fotografiert, braucht die Freigabe des Eigentümers und gegebenenfalls des Architekten.
Die Bestandsaufnahme und der Fall, dass der Brief trotzdem kommt
Erst alles durchgehen, dann priorisieren. Und wenn eine Frist läuft, gilt eine andere Reihenfolge.
Die folgende Tabelle ist die Liste, die ich bei bestehenden Websites tatsächlich durchgehe. Sie lässt sich in etwa einer Stunde abarbeiten, wenn man weiß, wo man nachschaut, und sie deckt den größten Teil des realen Risikos ab.
| Asset | Rechtefrage | Sichere Lösung | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Fotos auf Startseite und Unterseiten | Lizenz vorhanden, Umfang passend, Nennung erfüllt? | Beleg je Bild im Lizenzordner, unklare Bilder ersetzen statt hoffen | 1 bis 3 Stunden je nach Bildmenge |
| Team- und Mitarbeiterfotos | Schriftliche Einwilligung, Zweck benannt, Person noch im Haus? | Einwilligungen ablegen, Offboarding-Punkt "Fotos entfernen" einführen | 30 Minuten plus Nachfassen |
| Kundenlogos und Referenzen | Freigabe für Logo-Nutzung und Projektnennung vorhanden? | E-Mail-Freigabe je Kunde, Referenzklausel in künftige Verträge | 15 Minuten je Kunde |
| Schriften | Lokal eingebunden, Webfont-Lizenz bei gekauften Schriften? | Lokales Hosting, Lizenzrechnung archivieren, Netzwerk-Tab prüfen | 20 bis 60 Minuten einmalig |
| Icons und Illustrationen | Freie Lizenz, Attribution nötig, Pro-Version bezahlt? | Icon-Set dokumentieren, Attribution im Bildnachweis ergänzen | 20 Minuten |
| Videos und Hintergrundmusik | Nutzungsrecht für Web, GEMA-Relevanz bei Musik? | Lizenzfreie Musikbibliothek mit Beleg oder ganz ohne Ton | 30 Minuten |
| Karten und eingebettete Dienste | Externe Einbindung mit Datenabfluss vor Einwilligung? | Statische Karte oder Zwei-Klick-Lösung, Details im Cookie-Banner-Ratgeber | 1 Stunde |
| Fließtexte und Rechtstexte | Selbst geschrieben oder Nutzungsrechte übertragen? | Eigene Texte, Rechtstexte aus eigener Quelle, Vertrag mit Rechteklausel | 2 Stunden bis mehrere Tage |
| Bewertungen und Zitate | Zustimmung zur Wiedergabe, Name genannt, Text unverändert? | Freigabe einholen, Rezensionen nur verlinken statt kopieren | 30 Minuten |
Nicht jeder Punkt wiegt gleich schwer. Die nächste Tabelle sortiert nach dem, was in der Praxis tatsächlich zu Post führt. Alle Beträge sind Erfahrungswerte aus Projektgesprächen, keine belastbare Statistik.
| Auslöser | Wer meldet sich typischerweise | Typische Forderung (Erfahrungswert) | Behebung |
|---|---|---|---|
| Stockfoto ohne gültige Lizenz | Fotograf, Bildagentur, spezialisierte Kanzlei | 300 bis 1.500 Euro pro Bild inklusive Anwaltskosten | Sofort entfernen, Beleg suchen, dann reagieren |
| Fehlende Urhebernennung trotz Lizenz | Fotograf oder Urheber selbst | Aufschlag auf den Lizenzschaden, oft dreistellig | Nachweis binnen Stunden ergänzbar |
| Google Fonts vom externen Server | Betroffene Besucher, früher Serienabmahner | Kleine dreistellige Beträge, Serienwelle weitgehend vorbei | 20 bis 40 Minuten, dauerhaft erledigt |
| Kopierter Text vom Wettbewerber | Mitbewerber oder dessen Anwalt | Unterlassung plus Anwaltskosten, oft vierstellig | Text neu schreiben, mehrere Tage |
| Mitarbeiterfoto nach Austritt online | Ehemaliger Mitarbeiter, teils anwaltlich | Löschung, Unterlassung, in Einzelfällen Schadensersatz | Minuten, wenn man alle Stellen findet |
| Kundenlogo ohne Freigabe | Rechtsabteilung des Kunden | Meist zunächst Aufforderung ohne Kosten, dann Eskalation | Sofort entfernen, Freigabe nachholen |
| Gekaufte Schrift ohne Webfont-Lizenz | Foundry oder deren Vertretung | Nachlizenzierung plus Aufschlag, schnell vierstellig | Lizenz kaufen oder Schrift tauschen |
Fazit: eine Stunde Arbeit gegen den wahrscheinlichsten Ärger
Das meiste hier ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage von Dokumentation und Disziplin.
Wenn du aus diesem Artikel nur eine Sache mitnimmst, dann diese: Der Unterschied zwischen einer teuren und einer harmlosen Abmahnung liegt fast immer darin, ob du belegen kannst, woher ein Asset stammt. Nicht die perfekte juristische Formulierung schützt dich, sondern ein langweiliger Ordner mit Rechnungen, Screenshots und E-Mail-Freigaben. Den legst du in einer Stunde an, und danach kostet er dich pro neuem Bild zwei Minuten.
Die Reihenfolge, in der ich vorgehen würde: Erstens Schriften lokal einbinden und den Netzwerk-Tab prüfen, das ist der schnellste dauerhafte Gewinn. Zweitens jedes Bild einer Quelle zuordnen und alles ersetzen, was du nicht belegen kannst. Drittens Bildnachweise ergänzen, wo die Lizenz sie verlangt. Viertens Einwilligungen für Personenfotos und Freigaben für Kundenlogos einsammeln. Fünftens Rechtstexte anwaltlich prüfen lassen, wenn du reguliert arbeitest oder online an Verbraucher verkaufst.
Ehrlich bleiben gehört dazu, auch wenn es gegen den eigenen Verkauf spricht: Für die meisten dieser Punkte brauchst du keinen neuen Webdesigner. Wenn deine bestehende Seite funktioniert und nur die Schriften extern laden, ist das ein Auftrag von zwei bis vier Stunden für jemanden, der Zugriff auf den Code hat. Wer ein reines Hobbyprojekt ohne Einnahmen betreibt, ist mit einem gepflegten Baukasten und Standardeinstellungen ebenfalls gut bedient. Ein individuell gebautes Projekt lohnt sich, wenn die Website Geld verdienen soll, wenn Datenschutz und Ladezeit für dich Argumente sind und wenn du die Kontrolle über Code und Domain behalten willst. Genau dafür gibt es Pixylmedia, und genau dafür eben auch nicht.
Zum Schluss der nüchterne Teil: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Prüfung, und niemand kann dir Rechtssicherheit versprechen. Was du erreichen kannst, ist im Alltag wertvoller: Du machst dich zu einem unattraktiven Ziel. Wer sauber lizenziert, ordentlich nennt, lokal hostet und Freigaben ablegt, ist für automatisierte Suchläufe uninteressant. Das ist keine Garantie, aber die beste Rendite, die eine Stunde Arbeit an deiner Website haben kann.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Abmahnung wegen eines Bildes auf der Website?
- Für ein einzelnes unlizenziertes Stockfoto liegen die Gesamtforderungen aus Schadensersatz und Anwaltskosten erfahrungsgemäß meist zwischen 300 und 1.500 Euro, und das pro Bild statt pauschal. Fehlt zusätzlich die Urhebernennung, kommt oft ein Aufschlag dazu. Teurer als das Geld ist meist die Unterlassungserklärung: Sie bindet dich dauerhaft, und bei einem Wiederholungsfall wird eine Vertragsstrafe fällig.
- Sind Google Fonts erlaubt oder muss ich sie lokal einbinden?
- Google Fonts darfst du lizenzrechtlich frei nutzen, das Problem ist der Ladeweg. Bindest du sie über fonts.googleapis.com ein, überträgt der Browser deines Besuchers die IP-Adresse an einen Google-Server, bevor ein Cookie-Banner greift. Das Landgericht München I hat darin 2022 einen Verstoß gesehen. Lade die Schriftdateien herunter und hoste sie selbst, das dauert etwa 20 bis 40 Minuten.
- Brauche ich einen Bildnachweis, wenn ich das Foto gekauft habe?
- Ja, wenn die Lizenzbedingungen eine Nennung verlangen. Das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft steht in § 13 UrhG und entfällt nicht dadurch, dass du bezahlt hast. Lässt du die Nennung weg, ist das eine eigenständige Verletzung, für die regelmäßig ein Aufschlag gefordert wird. Setz den Hinweis so nah wie möglich ans Bild oder auf eine Seite Bildnachweise mit klarer Zuordnung.
- Darf ich die Bilder von meiner alten Website beim Relaunch weiterverwenden?
- Nur wenn du die Lizenznachweise dazu hast. Lizenzen laufen auf die Person oder Firma, die sie gekauft hat. Hat dein alter Dienstleister das Stockfoto über sein Konto lizenziert, deckt die Lizenz in der Regel nur das damalige Projekt ab. Frag die Nachweise schriftlich an, solange der Vertrag noch läuft. Kommt nichts zurück, ersetz die Bilder lieber, als zu hoffen.
- Wie lange darf das Foto eines Mitarbeiters nach der Kündigung online bleiben?
- Nimm es zeitnah nach dem Austritt runter. Ob eine einmal erteilte Einwilligung nach dem Ausscheiden fortwirkt, hängt vom Einzelfall ab und wird unterschiedlich beurteilt, deshalb ist Abwarten das teurere Risiko. Setz das Entfernen als festen Punkt auf die Offboarding-Checkliste und denk dabei auch an PDFs, Pressebereiche und Social-Media-Profile, nicht nur an die Teamseite.
Genug gesehen?
Festpreis. Zwei Wochen. Direkt mit dem Macher. Kein Vorgespräch-Marathon, keine Newsletter-Falle.