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Förderung für die Website: Welche Zuschüsse es gibt

Es gibt Zuschüsse für Digitalisierung, und viele glauben deshalb, die Website sei am Ende geschenkt. Das stimmt nur halb. Förderung ist real, sie ist aber fast immer Anteilsfinanzierung, sie ist an Bedingungen geknüpft, und der teuerste Fehler passiert vor dem ersten Formular: Wer den Auftrag vergibt, bevor der Bescheid da ist, verliert die Förderung komplett. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Förderarten es gibt, wer sie vergibt, in welcher Reihenfolge du vorgehst, welche Unterlagen verlangt werden und wann sich der Aufwand ehrlicherweise nicht lohnt.

Lesezeit
11 Min.
Stand
Juli 2026
Kapitel
9

Was Förderung wirklich ist, und was nicht

Erwartungsmanagement vorweg, damit du nicht auf die falschen Programme hoffst.

Ein Zuschuss ist Geld, das du nicht zurückzahlst. Klingt gut, hat aber drei Einschränkungen, die in jeder Richtlinie stehen. Erstens ist es eine Anteilsfinanzierung: Gefördert wird ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten, in der Praxis liegen Digitalisierungsprogramme meist irgendwo zwischen 20 und 50 Prozent. Zweitens gibt es einen Deckel pro Vorhaben, der oft deutlich unter dem liegt, was der Prozentsatz vermuten lässt. Drittens gilt der Zuschuss nur für das, was die Richtlinie als förderfähig definiert, nicht für alles, was auf deiner Rechnung steht.

Genauso wichtig: Förderung ist ein Verwaltungsverfahren, kein Rabatt. Du hast eine Bewilligungsstelle, eine Richtlinie mit Ausschlusskriterien, eine Frist, einen Bescheid und am Ende einen Verwendungsnachweis. Passt dabei etwas nicht, kann eine ausgezahlte Förderung zurückgefordert werden. Das ist kein Grund, es zu lassen, aber ein Grund, den Prozess ernst zu nehmen statt ihn zwischen zwei Kundenterminen zu erledigen.

Drei Sätze, die dir Ärger ersparen

  • Fördermittel sind erst sicher, wenn der schriftliche Bescheid vorliegt. Eine freundliche Auskunft am Telefon ist keine Zusage.
  • Fast jedes Programm verlangt, dass du vor der Bewilligung nichts beauftragst und nichts anzahlst.
  • Programme laufen aus oder sind nach Wochen ausgeschöpft. Was in einem Blogartikel von vorgestern steht, gilt heute oft nicht mehr.

Deshalb findest du hier bewusst keine Liste aktueller Programmnamen mit Fördersätzen. Digitalisierungsprogramme hängen an Haushaltsjahren und politischen Prioritäten, mehrere bekannte Bundes- und Landesprogramme der letzten Jahre sind ausgelaufen, andere wurden neu aufgelegt oder umbenannt. Eine solche Liste wäre in sechs Monaten falsch, und falsche Fördertipps kosten mehr Zeit als gar keine. Stabil bleiben die Strukturen: Förderarten, zuständige Stellen, Ablauf und Unterlagen. Damit prüfst du jederzeit selbst, was gerade gilt.

Die Förderarten im Überblick

Zuschuss ist nicht gleich Förderung. Sieben Grundtypen, die dir bei der Suche begegnen.

Wenn du nach Förderung für eine Website suchst, landest du in einem Mischmasch aus Zuschüssen, Krediten, Beratungsprogrammen und Bürgschaften. Die unterscheiden sich nicht im Detail, sondern grundsätzlich: Beim einen bekommst du Geld geschenkt, beim anderen nur besseren Zugang zu Geld, das du zurückzahlst. Die Tabelle sortiert das nach Strukturen, nicht nach konkreten Programmen, und gilt deshalb auch dann noch, wenn einzelne Programme wieder gewechselt haben.

FörderartWas du bekommstAngeboten vonDer Haken
ZuschussAnteil der Kosten, meist 20 bis 50 ProzentLänder, KommunenAntrag vor Auftrag, Budget schnell leer
Zinsgünstiges DarlehenKredit zu besseren KonditionenKfW, LandesförderbankenRückzahlung, Bonitätsprüfung der Hausbank
BeratungsförderungZuschuss zum BeraterhonorarBund, Länder, KammernZahlt Beratung, nicht den Bau
BürgschaftSicherheit gegenüber der BankBürgschaftsbanken der LänderKein Geld, nur Zugang dazu
Kommunaler TopfKleine Zuschüsse, oft dreistelligStadt, LandkreisBefristet, kaum auffindbar
Steuerliche EntlastungGeringere Steuerlast über AbschreibungFinanzamtWirkt erst später, kein Geld aufs Konto
EU-Mittel (EFRE, ESF Plus)Fließen über LandesprogrammeEU über die LänderNie direkt beantragbar

Für ein Website-Projekt bleiben realistisch drei Wege übrig. Erstens ein Digitalisierungszuschuss deines Bundeslandes, sofern es gerade einen gibt und dein Vorhaben die Mindestinvestitionssumme erreicht. Zweitens ein kleiner kommunaler Topf, gerade in Städten, die Handel, Handwerk oder Innenstadt fördern. Drittens ein zinsgünstiges Darlehen, das sich aber erst ab einem Volumen lohnt, bei dem die Zinsdifferenz überhaupt spürbar wird. Bei einem Projekt für 3.000 Euro ist ein Förderkredit reine Beschäftigungstherapie.

Die Beratungsförderung wird besonders oft missverstanden. Sie zahlt Honorare für Analyse, Strategie und Digitalisierungsfahrplan, nicht Programmierung, Design oder Texte. Ein geförderter Beratungsprozess kann in ein Umsetzungsprojekt münden, aber das sind zwei getrennte Vorgänge mit zwei Rechnungen.

Wer vergibt: Bund, Land, Kommune, EU

Vier Ebenen, vier Logiken. Für kleine Betriebe ist die Landesebene fast immer die interessanteste.

Deutschland hat keine zentrale Förderstelle für Digitalisierung. Es gibt Bundesprogramme, sechzehn Landesarchitekturen, hunderte kommunale Töpfe und EU-Mittel, die über die Länder durchgereicht werden. Das erklärt die widersprüchlichen Suchtreffer: Die Hälfte davon gilt für ein anderes Bundesland als deins.

EbeneWer dahinterstehtWas dort gefördert wirdRealistisch für eine Website?
BundMinisterien, KfW, ProjektträgerKredite, Innovation, BeratungEher Kredit als Zuschuss
LandLandesförderbank, WirtschaftsministeriumDigitalisierungszuschüsse für KMUBeste Chance auf einen echten Zuschuss
Kommune, LandkreisWirtschaftsförderung, StadtmarketingHandel, Handwerk, GastronomieKlein, aber unbürokratisch. Anruf lohnt.
Kammern, VerbändeIHK, Handwerkskammer, InnungenBeratung, Digital-Checks, QualifizierungSelten Geld, aber guter Startpunkt
EUEFRE, ESF Plus über die LänderStruktur, Beschäftigung, InnovationKommt als Landesprogramm an

Die drei Adressen, die du wirklich brauchst

Statt dich durch Suchergebnisse zu wühlen, arbeitest du drei Quellen ab. Die Förderdatenbank des Bundes bündelt Programme von Bund, Ländern und EU und lässt sich nach Bundesland, Förderart und Zielgruppe filtern. Deine Landesförderbank betreibt die meisten Landesprogramme und veröffentlicht die Richtlinien im Original. Die Wirtschaftsförderung deiner Stadt oder deines Landkreises kennt die kleinen Töpfe, die nirgends indexiert sind. Ein Anruf dort ersetzt drei Stunden Recherche. Weil die Landesförderbanken überall anders heißen, hier die Zuordnung:

  • Baden-Württemberg: L-Bank. Bayern: LfA Förderbank Bayern.
  • Berlin: Investitionsbank Berlin. Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg.
  • Bremen: Bremer Aufbau-Bank. Hamburg: IFB Hamburg.
  • Hessen: WIBank. Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut MV.
  • Niedersachsen: NBank. Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK.
  • Rheinland-Pfalz: ISB. Saarland: SIKB.
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank. Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
  • Schleswig-Holstein: IB.SH. Thüringen: Thüringer Aufbaubank.

Lies immer die Förderrichtlinie im Original, nicht die Übersichtsseite darüber. Die Werbeseite nennt den höchsten möglichen Fördersatz, die Richtlinie nennt Ausschlusskriterien, Mindestinvestitionssumme und den tatsächlichen Deckel. Der Unterschied zwischen beiden Dokumenten ist oft der Unterschied zwischen "klingt super" und "trifft auf mich gar nicht zu".

Die goldene Regel: erst der Bescheid, dann der Auftrag

Der häufigste Fehler im ganzen Prozess und gleichzeitig der teuerste.

Im Zuwendungsrecht gilt ein einfaches Prinzip: Gefördert wird nur, was ohne die Förderung nicht oder nicht so stattgefunden hätte. Wenn du das Vorhaben schon begonnen hast, ist dieser Nachweis unmöglich, also entfällt die Förderung. Das steht in praktisch jeder Richtlinie unter dem Stichwort Vorhabenbeginn oder Maßnahmenbeginn, und Bewilligungsstellen prüfen genau das zuerst.

Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der zur Ausführung gehört. Konkret: die unterschriebene Auftragsbestätigung, die verbindliche Bestellung, die geleistete Anzahlung. Nicht als Beginn gelten dagegen Angebote einholen, Gespräche führen und ein Konzept überlegen. Diese Grenze ist die wichtigste Information im ganzen Artikel.

Es gibt einen Ausweg, aber nur einen offiziellen: die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Die musst du schriftlich beantragen und schriftlich bewilligt bekommen, bevor du startest. Sie erlaubt den früheren Beginn, ist aber ausdrücklich keine Zusage, dass die Förderung später bewilligt wird. Das Risiko trägst du. Wer sie stillschweigend voraussetzt oder mündlich abklärt, hat sie nicht.

Praktisch heißt das: Ein Zeitplan mit Förderantrag und ein Zeitplan mit schnellem Launch beißen sich. Ein Verfahren dauert oft mehrere Wochen bis wenige Monate, und in dieser Zeit darf nichts passieren. Bei Pixylmedia bekommt das Festpreisangebot deshalb eine Gültigkeit bis nach dem erwarteten Bescheid, der Starttermin fällt auf den Tag nach der Bewilligung. Das kostet Wartezeit, rettet aber den Zuschuss. Misstrau jedem, der sagt, man könne ja schon mal anfangen.

Der Ablauf in neun Schritten

Bei Förderung ist die Reihenfolge wichtiger als das Tempo.

Arbeitest du die Schritte in dieser Reihenfolge ab, kann wenig schiefgehen. Der Aufwand liegt vorne in Recherche und Antrag und ganz hinten im Verwendungsnachweis, dazwischen wartest du. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus kleinen Projekten und keine Zusagen: Je nach Programm, Bundesland und Andrang läuft es schneller oder deutlich langsamer.

SchrittWas du tustWo es klemmtZeitbedarf
1. Ziel fassenAufschreiben, was die Website leisten sollVage Ziele fallen durch1 bis 2 Std.
2. Programme suchenFörderdatenbank, Landesförderbank, WirtschaftsförderungAlte Treffer zeigen tote Programme2 bis 4 Std.
3. Richtlinie lesenFördersatz, Deckel, Mindestsumme, Ausschlüsse notierenMerkblätter verschweigen Ausschlüsse1 bis 2 Std.
4. AnrufenFragen: passt das Vorhaben, ist Budget offenViele trauen sich nicht20 Minuten
5. Angebote einholenZwei bis drei vergleichbare Angebote, datiertAngebote sind nicht vergleichbar1 bis 2 Wochen
6. Antrag stellenFormular, Anlagen, Erklärungen, meist onlineEine fehlende Anlage stoppt alles3 bis 8 Std.
7. WartenNichts beauftragen, nichts anzahlenUngeduld, drängelnder Dienstleister4 bis 12 Wochen
8. UmsetzenErst nach Bescheid startenUmfang weicht vom Antrag abProjektdauer
9. VerwendungsnachweisBelege und Sachbericht einreichenBarzahlung, fehlende Kontoauszüge3 bis 6 Std.

Zwei Dinge kannst du gefahrlos parallel erledigen: Angebote einholen darfst du jederzeit, solange du nichts beauftragst, und die Unterlagensammlung aus dem nächsten Kapitel legst du schon während der Programmsuche an. Alles andere gehört strikt in diese Reihenfolge. Besonders Schritt 4 wird unterschätzt: Zwanzig Minuten am Telefon klären oft, ob dein Vorhaben überhaupt in die Systematik des Programms passt, und ersparen dir den kompletten Antrag.

Rechne für ein kleines Vorhaben mit zehn bis zwanzig Stunden eigener Arbeitszeit, verteilt über zwei bis vier Monate. Diesen Preis nennt keine Werbeseite, und er entscheidet die Frage nach dem Sinn der Übung.

Die Unterlagen: was fast immer verlangt wird

Einmal ordentlich gesammelt, geht jeder weitere Antrag deutlich schneller.

Die Formulare unterscheiden sich, die verlangten Nachweise kaum. Wenn du dir einen Ordner anlegst und diese Dokumente einmal aktuell zusammenstellst, bist du für so gut wie jedes Wirtschaftsförderprogramm gerüstet. Halte alles als PDF bereit, viele Portale akzeptieren nichts anderes.

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Freiberuflern die Bestätigung des Finanzamts
  • Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung der letzten ein bis zwei Jahre
  • Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme für die Einordnung als KMU
  • De-minimis-Erklärung über alle Beihilfen der letzten Steuerjahre
  • Zwei bis drei Vergleichsangebote, datiert und vergleichbar aufgebaut
  • Projektbeschreibung: Ausgangslage, Ziel, Maßnahmen, erwarteter Nutzen
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit Nettobeträgen und Eigenmitteln
  • Bankverbindung und Erklärung, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde

Bei der Unternehmensgröße gilt fast überall die europäische Definition: Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, kleine Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro, mittlere weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Wichtig ist der Zusatz zu Partner- und verbundenen Unternehmen: Steht eine Beteiligungsstruktur dahinter, werden Zahlen zusammengerechnet, und mancher vermeintliche Kleinbetrieb ist dann formal kein KMU mehr.

Die De-minimis-Erklärung sorgt für Stirnrunzeln, ist aber harmlos. Kleine Beihilfen dürfen ohne aufwendige EU-Prüfung vergeben werden, solange ein Unternehmen in drei Steuerjahren einen Gesamtbetrag nicht überschreitet. Diese Grenze wurde ab 2024 auf 300.000 Euro angehoben, davor lag sie bei 200.000 Euro. Für einen Website-Zuschuss ist das weit weg, relevant wird es nur, wenn du in kurzer Zeit mehrere Förderungen bekommen hast.

Rechnet sich der Aufwand? Die ehrliche Rechnung

Förderung kostet Zeit. Bei kleinen Projekten frisst die Zeit den Zuschuss auf.

Diese Frage stellt kaum jemand, dabei ist sie die wichtigste. Ein Zuschuss ist nicht kostenlos: Er kostet Arbeitszeit, Wartezeit und Nerven. Die Tabelle rechnet das mit einem beispielhaften Fördersatz von 30 Prozent durch. Der Satz ist bewusst als Rechenbeispiel gewählt und keine Aussage über ein konkretes Programm, die Projektvolumina sind Erfahrungswerte aus dem Markt für kleine Betriebe.

SzenarioVolumen nettoZuschuss im BeispielDein AufwandLohnt sich das?
Einseiter im Nebenerwerb1.000 bis 2.000 Euro300 bis 600 Euro10 bis 15 Std. plus WartezeitMeist nein. Selbst zahlen, früher online.
Website kleiner Betrieb2.000 bis 5.000 Euro600 bis 1.500 Euro12 bis 18 Std. plus WartezeitGrenzfall. Nur ohne Zeitdruck.
Website plus Prozesse (Buchung, CRM)8.000 bis 20.000 Euro2.400 bis 6.000 Euro20 bis 30 Std.Ja, der Aufwand trägt sich.
Relaunch, Shop, Schnittstellenab 20.000 Euroab 6.000 Euro, je nach Deckel30 Std. und mehrJa, mit externer Begleitung.
Hobbyprojekt ohne Gewerbeunter 1.000 Euroin der Regel nichtssehr viel GeduldNein. Baukasten nehmen.

Den Posten, den fast alle unterschätzen, ist die Wartezeit. Wenn deine Website Anfragen bringen soll, kostet dich jedes Quartal ohne funktionierende Seite echtes Geld. Rechne grob durch: Wie viele Anfragen erwartest du im Monat, was ist ein Auftrag im Schnitt wert. Kommt dabei mehr heraus als der erwartete Zuschuss, ist die Antwort klar. 900 Euro Förderung sind kein guter Deal, wenn sie drei Monate Sichtbarkeit kosten.

Umgekehrt gibt es eine Konstellation, in der Förderung fast immer sinnvoll ist: wenn die Website nur ein Teil eines größeren Digitalisierungsschritts ist. Ein Handwerksbetrieb, der gleichzeitig Website, digitale Auftragserfassung und Zeiterfassung einführt, hat ein Vorhaben, das inhaltlich genau trifft, was Digitalisierungsprogramme fördern wollen, und ein Volumen, bei dem sich der Antragsaufwand rechnet. Eine Website allein ist für viele Richtlinien schlicht zu wenig Digitalisierung.

Noch ein nüchterner Punkt: Ob du einen Zuschuss versteuern musst oder ob er die Anschaffungskosten mindert, hängt von Förderart und Gewinnermittlung ab. Das verändert den effektiven Vorteil spürbar und gehört vor der Antragstellung auf den Tisch deines Steuerberaters.

Was nicht gefördert wird und warum Anträge scheitern

Wer die Ausschlusskriterien vorher kennt, spart sich im Zweifel den halben Antrag.

Förderrichtlinien subventionieren keine laufenden Betriebskosten. Sie fördern Investitionen mit erkennbarem Neuerungsschritt. Alles, was danach klingt, als würde es ohnehin jeden Monat anfallen, fliegt raus.

Was typischerweise nicht förderfähig ist

  • Laufende Kosten: Hosting, Domain, Wartung, Care-Plan, monatliche Lizenzen
  • Reine Ersatzbeschaffung, also ein optischer Relaunch ohne neue Funktion
  • Werbe- und Kampagnenkosten, oft auch Fotoshootings
  • Eigenleistung, also die Arbeitszeit von dir und deinen Mitarbeitenden
  • Umsatzsteuer, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist
  • Vorhaben unterhalb der Mindestinvestitionssumme
  • Leistungen von verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern oder Angehörigen

Die häufigsten Ablehnungsgründe

  1. Das Vorhaben wurde vor der Bewilligung begonnen. Mit Abstand Platz eins.
  2. Die KMU-Kriterien sind nicht erfüllt, oft wegen einer übersehenen Beteiligung.
  3. Das Projekt liegt unter der Mindestinvestitionssumme.
  4. Aus der Beschreibung wird kein Digitalisierungsschritt erkennbar.
  5. Unterlagen unvollständig oder Frist verstrichen.
  6. Das Programmbudget war ausgeschöpft, bevor dein Antrag geprüft wurde.

Eine Ablehnung ist nicht immer das Ende. Bei formalen Fehlern lohnt die Nachfrage, bei ausgeschöpftem Budget ist ein erneuter Antrag im nächsten Aufruf oft möglich, und gegen den Bescheid steht dir der dort genannte Rechtsbehelf offen. Nur starten solltest du in dieser Zeit trotzdem nicht, sonst verbaust du dir auch die zweite Chance. Was eine Website unabhängig von Förderung realistisch kostet, steht im Ratgeber zu den Website-Kosten.

Fazit: Förderung ist ein Werkzeug, kein Geschenk

Was du konkret als Nächstes tust, in der richtigen Reihenfolge.

Es gibt reale Zuschüsse für Digitalisierung, und für die richtigen Vorhaben sind sie ihr Geld wert. Für ein einzelnes Website-Projekt im niedrigen vierstelligen Bereich sind sie es oft nicht, weil zehn bis zwanzig Stunden Antragsarbeit und mehrere Monate Wartezeit einen Zuschuss von ein paar hundert Euro rechnerisch auffressen. Das ist keine bequeme Antwort, aber die ehrliche.

Der pragmatische Weg besteht aus einem Zeitfenster von neunzig Minuten. Öffne die Förderdatenbank des Bundes und filtere auf dein Bundesland und deine Unternehmensgröße. Schau bei deiner Landesförderbank nach aktuellen Digitalisierungsprogrammen und lies die Richtlinie, nicht die Übersichtsseite. Ruf danach die Wirtschaftsförderung deiner Stadt an und frag nach Töpfen für kleine Betriebe. Ist danach kein Programm dabei, das offen ist, zu deinem Vorhaben passt und dessen Mindestsumme du erreichst, ist die Sache entschieden: Du zahlst selbst, startest sofort und bist Monate früher sichtbar.

Passt doch etwas, halte dich ohne Ausnahme an drei Regeln. Erstens: Beauftrage nichts und zahl nichts an, bevor der Bescheid schriftlich vorliegt. Zweitens: Lass dir ein Angebot mit Datum, Gültigkeit bis nach dem erwarteten Bescheid und einzeln ausgewiesenen Positionen geben. Drittens: Klär vorher mit deinem Steuerberater, wie der Zuschuss bei dir wirkt. Diese drei Punkte entscheiden mehr über Erfolg oder Ablehnung als jedes Formulierungsgeschick im Antragstext.

Und ein Wort zur Erwartung an den Dienstleister: Niemand, der Websites baut, kann dir eine Förderzusage garantieren, und wer das andeutet, ist der falsche Partner. Was du verlangen darfst, ist ein sauber aufgeschlüsseltes Festpreisangebot, ein Starttermin nach dem Bescheid und die Bereitschaft zu warten. Ist dein Vorhaben dagegen ein reines Hobbyprojekt ohne Gewerbe, spar dir den ganzen Weg: Da ist ein Baukasten für ein paar Euro im Monat die vernünftigere Lösung, und keine Förderstelle der Republik wird dir widersprechen.

Häufige Fragen

Bekomme ich für eine neue Website wirklich einen Zuschuss?
Zuschüsse für Digitalisierung gibt es, sie decken aber nur einen Teil der Kosten. Erfahrungsgemäß liegen Digitalisierungsprogramme zwischen 20 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten, dazu kommt ein Deckel pro Vorhaben. Eine Website allein ist vielen Richtlinien zu wenig Digitalisierung. Vergeben werden solche Zuschüsse meist über die Landesförderbank deines Bundeslandes, nicht über eine zentrale Bundesstelle.
Darf ich die Website schon beauftragen, während der Förderantrag läuft?
Nein. Fast jede Richtlinie verlangt, dass das Vorhaben erst nach dem schriftlichen Bescheid beginnt. Als Beginn zählt der unterschriebene Auftrag, die verbindliche Bestellung oder eine Anzahlung. Angebote einholen, Gespräche führen und planen sind dagegen erlaubt. Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung komplett, auch mit guter Begründung. Nur eine schriftlich bewilligte Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt einen früheren Start.
Wie lange dauert es, bis ein Förderantrag bewilligt ist?
Rechne mit vier bis zwölf Wochen zwischen Antrag und Bescheid, insgesamt zwei bis vier Monate vom ersten Recherchetag bis zum Projektstart. Das sind Erfahrungswerte aus kleinen Projekten. In dieser Zeit darfst du nichts beauftragen und nichts anzahlen. Bei Pixylmedia bleibt das Festpreisangebot bis nach dem erwarteten Bescheid gültig, der Bau selbst dauert danach rund 14 Tage.
Lohnt sich ein Förderantrag bei einer Website für 3.000 Euro?
Meist nicht. Bei einem Projekt von 2.000 bis 5.000 Euro netto liegt ein Zuschuss von 30 Prozent bei etwa 600 bis 1.500 Euro, dem stehen 12 bis 18 Stunden Antragsarbeit und mehrere Monate Wartezeit gegenüber. Das sind Erfahrungswerte und kein konkretes Programm. Deutlich sinnvoller wird Förderung ab etwa 8.000 Euro Volumen oder wenn die Website Teil eines größeren Digitalisierungsschritts ist.
Welche Kosten einer Website sind nicht förderfähig?
Laufende Kosten fallen fast überall heraus: Hosting, Domain, Wartung, Care-Plan und monatliche Lizenzen. Ebenfalls nicht gefördert werden reine Designrelaunches ohne neue Funktion, Werbe- und Kampagnenkosten, deine eigene Arbeitszeit sowie die Umsatzsteuer, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Gefördert wird der Investitionsanteil mit erkennbarem Digitalisierungsschritt, also Aufbau, Funktionen und Schnittstellen, meist auf Basis der Nettobeträge.

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